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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2018/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 13.08.2018:

Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob 107.000 € aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt werden können. Sofern dies nicht der Fall ist, ist der Betrag in den Haushalt 2019 aufzunehmen.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 07.09.2018:

Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Verein »Euthanasie«-Gedenkstätte Lüneburg e.V. einen Zuschuss für den Betrieb der geplanten »Euthanasie«-Gedenkstätte in Höhe von 107.000 €. Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 252-000 „Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen“,

Position 18 „Transferaufwendungen“ wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungs-gesetz (NkomVG) zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der »Euthanasie«-Gedenkstätte Lüneburg e.V. hat mit Schreiben vom 26. April 2018 einen Antrag auf Zuschuss zur Errichtung und Einrichtung eines Bildungszentrums der »Euthanasie«-Gedenkstätte Lüneburg über 107.000 € gestellt.

 

Die bisher bestehende Gedenkstätte soll in zwei Teilmaßnahmen neu gestaltet werden. Der Antrag bezieht sich auf die Teilmaßnahme I.Teilmaßnahme II soll je zur Hälfte aus Landes- und Bundesmitteln finanziert werden.

 

Die Teilmaßnahme I beinhaltet die Einrichtung eines Seminarhauses mit Seminar-, Arbeits- und Sammlungsräumen. Das Bildungszentrum soll im ehemaligen Gärtnerhaus eingerichtet und dem Verein übertragen werden. Dieses Gebäude ist seit den 80er Jahren nicht mehr genutzt und befindet sich daher in einem baufälligen, aber zugleich auch erhaltenswerten Zustand.

 

Die Planungen sehen vor, nach Abschluss der Baumaßnahmen in diesem Haus Bildungsangebote für diverse Fachgruppen, aber auch für Schulklassen anzubieten und das Gebäude als „Bildungszentrum für Menschenrechte, Sozialpsychatrie und Begegnung“ zu nutzen.

 

Genauere Informationen und den Finanzierungsplan entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag.

Dr. Sebastian Stierl wird im Ausschuss den Antrag erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. 

 

Diese Vorlage dient zur Information. Eine Entscheidung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019.

 

Aktualisierte Sachlage vom 07.09.2018:

Die Verwaltung hat geprüft, ob Mittel aus dem Haushalt 2018 zur Verfügung stehen.

 

Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung ist sachlich und zeitlich unabweisbar, um die Finanzierung der Dauerausstellung zu ermöglichen. Die Finanzierungszusage des Landkreises zum 31.10.2018 ist Voraussetzung für die Auszahlung der vom Verein beantragten Fördermittel des Landes. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen beim Produkt 313-000 „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ gewährleistet.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.08.2018 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - geändert beschlossen

Erweitern

24.09.2018 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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