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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2018/266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Förderverein Thomasburg e.V. wird für seinen Antrag vom 30.05.2018 ein Zuschuss in Höhe von

12.332,50 Euro für die Wehrsanierung der Wassermühle Thomasburg im Rahmen des Projektes „Herstellung der ökologischen Durchlässigkeit an der Neetze in Thomasburg“ aus den Mitteln des (investiven) Strukturentwicklungsfonds -Sparte Denkmalschutz- gewährt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Förderverein Thomasburg e.V. verpflichtet sich in seiner Satzung zur „Förderung, Erhaltung und Aufwertung der gewachsenen Strukturen in den Siedlungsbereichen und der Gemarkung Thomasburg“. Die Mitglieder der 2011 vom Verein gegründeten Arbeitsgemeinschaft Mühlenteich Thomasburg initiieren und unterstützen die Umsetzung des Projektes „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Neetze an der Mühle in Thomasburg“. Dazu gehört  auch die Sanierung und Ertüchtigung des Wehres an der Wassermühle in Thomasburg.

Ziel ist die Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit der Fließgewässerlandschaft im Bereich der Neetze. Darüberhinaus soll das Naturschutzgebiet der Neetzeniederung verbessert werden, der Hochwasserschutz sichergestellt, die historische Kulturlandschaft um Thomasburg und ein denkmalgeschütztes und ortsprägendes Gebäudeensemble erhalten, der ländliche Raum nachhaltig entwickelt und die touristische Attraktivität gestärkt werden.

 

Die Finanzierung und alle weiteren genauen Angaben sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.

 

Die Gemeinde Thomasburg unterstützt das Gesamtprojekt mit 20.000 Euro und arbeitet seit dem Jahr 2011 eng mit dem Förderverein im Rahmen dieses Projektes zusammen.

Der Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg unterstützt dieses Projekt ebenfalls.

 

Da in der Sparte „Denkmalschutz“ des investiven Strukturentwicklungsfonds noch ausreichend Mittel für das Jahr 2018 vorhanden sind, ist eine Bewilligung des Förderantrages aus Sicht der Verwaltung sinnvoll.

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Anlagen

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25.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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