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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2018/301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlusserfassung erforderlich -

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Es wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 sowie die Vorlage "Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019" des Finanzmanagements (Beschlussvorlage 2018/296) Bezug genommen.

 

In der Ausschusssitzung sollen die geplanten Investitionen sowie die Teilergebnispläne der Fachdienste 41 und 42 für das Jahr 2019 mit den einzelnen Produkten beraten werden.

 

Im Rahmen dieser Vorlage sollen die nachfolgenden investiven Maßnahmen vorab näher erläutert werden:

 

 

"Schallschutzmodule und Raumtrenner für die KLL" (Investitionsnummer 4100.19.01)

 

Im Bereich der Kooperativen Leitstelle Lüneburg (KLL) kommt es regelmäßig zu Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund eines erhöhten Geräuschpegels in dem als Großraumbüro ausgeführten Leitstellenraum.

 

Nach Rücksprache mit Herrn Rettmann als Fachkraft für Arbeitssicherheit könnte man entweder ein Schallschutzgutachten erstellen lassen, aus dem sich eventuelle Maßnahmen ableiten ließen, oder man könnte sich auch durch Einzelmaßnahmen an einen verbesserten Zustand herantasten. In dem Zusammenhang hat Herr Rettmann die Ausstattung der Leitstellentische mit sogenannten Akustikrückwänden angeregt. Auch könnten die schallreflektierenden Wandflächen mit Schallschutzmodulen ausgestattet und Schallschutzraumtrenner aufgestellt werden.

 

Da es sich bei den Leitstellentischen nicht um Standardschreibtische handelt, würden durch die Ausstattung mit Akustikrückwänden erhebliche Kosten im Bereich von 30.000 € für alle in der KLL vorhandenen Leitstellentische entstehen. Insoweit hat die Polizeidirektion Lüneburg bereits signalisiert, sich nicht an den Kosten beteiligen zu wollen, weil ein Lärmproblem auf dortiger Seite gar nicht gesehen wird.

 

Da das Anbringen von Akustikrückwänden aber nur dann Sinn machen würde, wenn man diese für alle Leitstellentische vorsehen würde, scheidet diese Lösung eher aus. Um stattdessen mit Schallschutzmodulen und Schallschutzraumtrennern arbeiten zu können, wird ein entsprechender Ansatz beantragt.

 

 

"Softwaremodul strukturierte Notrufabfrage für die KLL" (Investitionsnummer 4100.19.02)

 

Im Rahmen der ursprünglich für 2020 geplanten Neubeschaffung eines Einsatzleitsystems für die Kooperative Leitstelle Lüneburg (KLL) war auch die Einführung eines Softwaremoduls als Abfrageunterstützung im Rahmen der strukturierten Notrufabfrage geplant. Da das vom Land Niedersachsen im Jahr 2017 durchgeführte erste Ausschreibungsverfahren aufgehoben und ein zweites Ausschreibungsverfahren begonnen werden musste, wird sich die Inbetriebnahme des neuen Einsatzleitsystems voraussichtlich bis zum Jahr 2023 verzögern.

 

Da aber die strukturierte Notrufabfrage ein dem Stand von Technik und Wissenschaft entsprechendes Hilfsmittel darstellt, um eine sachgerechte und rechtssichere Abarbeitung von Notrufen gewährleisten zu können (vgl. Empfehlung des Landesausschusses Rettungsdienst nach § 13 NRettDG zu Anforderungen an eine strukturierte und standardisierte Notrufabfrage (SSN) als Voraussetzung für die sachgerechte Bearbeitung von Hilfeersuchen in Leitstellen), kann mit der Beschaffung des dazu notwendigen Softwaremoduls nicht mehr bis zur Einführung des neuen Einsatzleitsystems gewartet werden.

 

Das Softwaremodul zur strukturierten Notrufabfrage gewährleistet eine gleichbleibende Qualität bei der Abarbeitung von Hilfeersuchen auf Basis der jeweils aktuellen medizinischen Erkenntnisse und Vorgaben. Dieses dient einerseits dem Schutz der Beschäftigten in der KLL vor Fehlentscheidungen und damit vor straf- oder zivilrechtlicher Inanspruchnahme. Auf der anderen Seite wird dadurch aber auch sichergestellt, dass alle Betroffenen immer die benötigte Hilfe erhalten, unabhängig von der Frage, zu welches Tages- oder Nachtzeit sie diese benötigen und welches Personal in der KLL Dienst hat.

 

Dementsprechend werden für 2019 die voraussichtlich notwendigen finanziellen Mittel eingestellt. Die Gesamtkosten können zu 60 % als Kosten des Rettungsdienstes gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden.

 

 

 

 

"Anschaffung von Hardware für die KLL" (Investitionsnummer 4100.19.03)

 

Gemäß § 19 Abs. 1 des Mietvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Lüneburg für die Kooperative Leitstelle Lüneburg (KLL) ist für die Investitionsgüter mit einer kurz- und mittelfristigen Nutzungsdauer (z.B. Server, PC, Monitore) eine einheitliche Nutzungsdauer von 40 Monaten vereinbart worden.

 

Die KLL ist im August 2015 in Betrieb genommen worden, die vorhandene IT-Hardware stand bereits einige Monate vorher für die Datenerfassung und zu Trainingszwecken zur Verfügung. Die vereinbarte Nutzungsdauer ist damit zum jetzigen Zeitpunkt bereits erreicht.

 

Aus diesem Grunde plant die Polizeidirektion Lüneburg für das Jahr 2019 einen Austausch der zum Einsatzleitsystem (Siemens) gehörenden Hardware und für das Jahr 2020 einen Austausch der Hardware der Kommunikationstechnik (Frequentis).

 

Der Anteil des Landkreises Lüneburg liegt in beiden Fällen bei 29,35 % der Gesamtkosten in Höhe von 168.500 € (2019) bzw. 303.450 € (2020). Die Gesamtkosten können zu 60 % als Kosten des Rettungsdienstes gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht werden.

 

 

"Investitionskostenzuschuss Katastrophenschutz" (Investitionsnummer 4100.19.04)

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat von seinem in § 15 Abs. 2 des Nieders. Katastrophenschutzgesetztes (NKatSG) normierten Regelungsrecht Gebrauch gemacht und mit dem Runderlass vom 10.03.2017 -36.3-14600/26 - VORIS 21100 - die Gliederung, Sollstärke und Fahrzeugausstattung der Einheiten des Katastrophenschutzes neu geordnet und verbindlich festgelegt.

 

Nach dem Erlass sind die Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörde für die Aufstellung der benötigten Einheiten zuständig. Dabei zeichnet sich ab, dass die Aufstellung eines Einsatzzuges der Sanität, der sowohl aus Sicht des Verwaltung als auch aus Sicht der Hilfsorganisationen zwingend notwendig ist, derzeit nicht im vorgesehenen Umfang realisiert werden kann, da einige der geforderten Fahrzeuge entweder nicht vorhanden oder nicht erlasskonform sind.  

 

In den vergangenen Jahren haben die Hilfsorganisationen in sehr begrenztem Umfang Fördermittel des Landes Niedersachsen für den Erwerb von Neufahrzeugen erhalten, darüber hinaus wurden Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundes sehr zögerlich zugeteilt. Den größten Teil der Fahrzeugbeschaffungen für den Katastrophenschutz haben die Hilfsorganisationen freiwillig und aus eigenen finanziellen Mitteln realisiert.

 

Die Herstellung der Konformität des Fahrzeugbestandes nach Erlasslage zwingt den Landkreis Lüneburg als Aufgabenträger, in den nächsten Jahren in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen erhebliche finanzielle Mittel im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen und Fahrzeugumbauten bereitzustellen. In dem Zusammenhang ist nicht davon auszugehen, dass die Hilfsorganisationen zeitnah Bundesfahrzeuge oder Zuschüsse des Landes Niedersachsen zur Beschaffung von Katastrophenschutzfahrzeugen im notwendigen Umfang erhalten werden.

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23.10.2018 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - zur Kenntnis genommen

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