Beschlussvorlage - 2018/303
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Hansestadt Lüneburg auf Gewährung eines Kreiszuschusses für die EDV-Ausstattung des Lagezentrums für Stabsarbeit in Großschadensfällen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Verantwortlich:
- Dannenfeld, Mirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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23.10.2018
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Sachverhalt
Für die Bezuschussung von Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes stehen, wie schon in den letzten Jahren, insgesamt 8.200,00 € als freiwillige Leistung des Landkreises Lüneburg zur Verfügung. Von diesem Betrag sind vorab 960,00 € als jährlich wiederkehrender Zuschuss für Investitionen sowie die Ausbildung von Helfern im Katastrophenschutz für die DLRG Bezirk Nordheide e.V. vorgesehen. Nach Abzug dieses Zuschusses verbleiben 7.240,00 €, um weitere Maßnahmen zu bezuschussen.
Mit Schreiben vom 05.03.2018 hat die Hansestadt Lüneburg einen Zuschuss für die EDV-Ausstattung des Lagezentrums für Stabsarbeit in Großschadensfällen aus dem kommunalen Strukturentwicklungsfonds in Höhe von 9.000,00 €, hilfsweise aus Mitteln des Katastrophenschutzes in Höhe von 3.500,00 €, gestellt. Der Antrag auf Förderung der Maßnahme aus dem Strukturentwicklungsfonds ist durch Beschluss des Kreisausschusses vom 23.04.2018 (Beschlussvorlage 2018/104) abgelehnt worden. Über den hilfsweise gestellten Antrag wurde noch nicht entschieden.
In ihrem Antrag beruft sich die Hansestadt Lüneburg auf die Beschlussvorlage 2016/351. Seinerzeit war der Samtgemeinde Ilmenau für die erstmalige Einrichtung eines Lageraums im neuen Rathaus in Melbeck ein Zuschuss in gleicher Höhe gewährt worden.
Ergänzend zur Antragsbegründung der Hansestadt Lüneburg wird darauf hingewiesen, dass der Lageraum nicht nur bei Großschadensfällen unterhalb der Katastrophe zum Einsatz kommen kann. Vielmehr kann er bei bestimmten Katastrophenlagen, wie beispielsweise einem länger andauernden und flächendeckenden Stromausfall, für die Einrichtung einer Einsatzabschnittsleitung genutzt werden. Dieses ist vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass der HVB-Stab des Landkreises Lüneburg in entsprechenden Fällen auf die Unterstützung von nachgeordneten Führungsebenen im Bereich der Kommunen angewiesen sein würde und das von der Hansestadt Lüneburg geplante Lagezentrum dafür zur Verfügung stünde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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140 kB
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