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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2018/304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlusserfassung erforderlich -

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Nach § 10 Abs. 3 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) wird der Rettungsdienst eines kommunalen Trägers außerhalb des Einsatzes in medizinischen Fragen sowie in Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von einer Ärztlichen Leiterin oder einem Ärztlichen Leiter geleitet. Die Ärztliche Leiterin oder der Ärztliche Leiter ist auch für die Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals verantwortlich.

 

Der Landkreis Lüneburg hat erstmals zum 01.03.2009 einen Ärztlichen Leiter, namentlich Herrn Oberarzt Thorsten Zeng, für den hiesigen Rettungsdienstbereich berufen. Herr Zeng wurde seitens des Städtischen Klinikums Lüneburg für diese Aufgabe benannt und dafür im Rahmen eines Personalgestellungvertrages mit einem Zeitaufwand von bis zu 12 Wochenstunden freigestellt. Nach nunmehr fast zehn Jahren ist Herr Zeng auf eigenen Wunsch am 30.09.2018 aus dem Amt ausgeschieden.

 

Als Nachfolger hat das Städtische Klinikum Lüneburg Herrn Dr. med. David Ruppert vorgeschlagen, der diese Aufgabe zum 01.10.2018 übernommen hat. Herr Dr. Ruppert ist ebenfalls Oberarzt der Klinik für Anästhesiologie am Städtischen Klinikum Lüneburg.

 

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23.10.2018 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - zur Kenntnis genommen

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