Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2018/325

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg gleicht die bei den Beauftragten des Rettungsdienstes entstandene Unterdeckung im Gebührenergebnis aus. Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 665.922,40 € beim Produkt „Rettungsdienst“, Position 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wird gemäß § 117 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Zusammenhang mit der Bereitstellung des öffentlichen Rettungsdienstes werden vom Landkreis Lüneburg als Rettungsdienstträger und von den Hilfsorganisationen DRK und ASB als Rettungsdienstbeauftragte jährliche Plankosten ermittelt, die dann mit den Krankenkassen verhandelt und in der Regel als Zweijahresbudgets beschlossen werden. Die Deckung der Kosten erfolgt dann über die ebenfalls vereinbarten Transportentgelte, die in der Regel den jeweiligen Krankenkassen pro Patient bzw. Patientin in Rechnung gestellt werden.

 

Abhängig vom tatsächlichen Fahrtenaufkommen sowie auch vom Zeitpunkt, zu dem eine Anpassung der Entgelte erfolgt, kann es am Jahresende zu einer Über- oder auch Unterdeckung im Gebührenergebnis kommen. Solche Über- oder Unterdeckungen werden dann in das jeweilige Folgejahr vorgetragen und zu gegebener Zeit über Entgeltanpassungen ausgeglichen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 NRettDG). In der Vergangenheit waren solche Über- oder Unterdeckungen dabei immer so moderat, dass diese von den einzelnen Beteiligten (ASB, DRK, Landkreis) bis zu einem späteren Ausgleich selbst getragen wurden.

 

Im Zusammenhang mit der Verhandlung der Budgets für die Jahre 2017 und 2018 ist es nun aber zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung gekommen, die dazu geführt hat, dass bereits zum Ende des Jahres 2017 bei allen Beteiligten eine erhebliche Unterdeckung im Gebührenergebnis entstanden ist. Zwar wurden die Entgelte mittlerweile zum 01.07.2018 deutlich angehoben, damit konnte jedoch nur erreicht werden, dass der Fehlbetrag zum Ende des Jahres 2018 nicht noch weiter ansteigt. Ein Ausgleich des gesamten Fehlbetrages aus dem Jahr 2017 wird erst im Laufe des Jahres 2019 zu erwarten sein.

 

Der Grund für die Verzögerungen im Rahmen der Budgetverhandlungen war, dass beide Beauftragte lange Zeit in Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag (DRK) bzw. eine neue Betriebsvereinbarung (ASB) gebunden waren, sodass über Monate keine verlässlichen Personalkosten für die Verhandlungen mit den Krankenkassen vorlagen. Hinzu kommt, dass die im Rahmen der Tarifverhandlungen getroffenen Vereinbarungen eine immense, rückwirkende Steigerung der Personalkosten bei beiden Beauftragten zur Folge hatten, die durch die seit dem 01.07.2015 geltenden Rettungsdienstentgelte nicht mehr ausgeglichen werden konnten. Auf diese Weise ist bei den Beauftragten ASB und DRK eine Unterdeckung im Gebührenergebnis zum 31.12.2017 in Höhe von insgesamt 665.922,40 € entstanden, die die Bilanzen der Beauftragten erheblich belastet. In dem Zusammenhang ist insbesondere von Bedeutung, dass die Aufnahme von Krediten für erforderliche Investitionen im Bereich des Rettungsdienstes konkret erschwert wird.

 

Rein rechtlich ist es so, dass dem Landkreis Lüneburg als Rettungsdienstträger die Sicherstellung des Rettungsdienstes obliegt (§ 4 Abs. 2 Satz 1 NRettDG). Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NRettDG kann der Träger zwar Dritte (hier: ASB und DRK) mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragen, diese handeln dann aber im Namen und auf Rechnung des Rettungsdienstträgers. Daraus folgt, dass ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen seitens der Beauftragten im Innenverhältnis nur gegenüber dem Rettungsdienstträger als Auftraggeber besteht und nicht gegenüber den Krankenkassen. Da die "Vereinbarung über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes im Landkreis Lüneburg" vom 21.12.1993 keine abweichende Regelung enthält, können die Beauftragten somit jederzeit die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel seitens des Landkreises Lüneburg verlangen. Umgekehrt kann der Landkreis Lüneburg als Aufgabenträger verlangen, dass Überdeckungen auf Seiten der Beauftragten jederzeit zurückzuführen sind. Daher ist die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung sachlich und zeitlich unabweisbar.

 

Da die Unterdeckung wie ausgeführt erheblich ist und diese auch die Bilanzen der Beauftragten stark belastet, ist die Forderung nach einem finanziellen Ausgleich nachvollziehbar und auch erforderlich. Durch die überplanmäßige Ausgabe wird der Ergebnishaushalt 2018 zwar entsprechend belastet, über die angepassten Entgelte erfolgt jedoch ein Ausgleich der Gesamtsumme im Laufe des Jahres 2019. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2018 war die Mehrausgabe nicht absehbar, zudem haben die Beauftragten den Ausgleich erst mit Schreiben vom 01.10.2018 bzw. 16.10.2018 beantragt. 

 

Die Deckung ist durch Minderaufwendungen beim Produkt 313-000 "Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" gewährleistet

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

23.10.2018 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - zur Kenntnis genommen

Erweitern

05.11.2018 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung