Beschlussvorlage - 2004/176
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kreisentwicklung
- Verantwortlich:
- Lemke, Kerstin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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21.09.2004
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Vereinbarungsentwurf wird zustimmend zu
Kenntnis genommen. Der Empfehlung der
Verwaltung für die Variante 2 der
geplanten Gremienstruktur wird gefolgt. Die grundsätzliche Bereitschaft zur
Übernahme einer Trägerfunktion für die Zusammenarbeit in der Metropolregion
Hamburg wird erklärt.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Globalisierung der Wirtschaft, die europäische
Integration und die demografische Entwicklung erfordern eine Überprüfung und
Neuausrichtung von Entwicklungsstrategie und Organisationsstruktur der
Metropolregion Hamburg (MRH). Das Leitbild "Hamburg Wachsende Stadt",
das Regionale Entwicklungskonzept 2000 der Gemeinsamen Landesplanung Hamburg,
Niedersachsen u. Schleswig-Holstein sowie die kommunalen Entwicklungskonzepte
in der Region sollen aufeinander abgestimmt und zu einer gemeinsamen, gesamtregionalen
Wachstumsstrategie gebündelt werden. Vorrangig in den Zukunftsfeldern
Wirtschaftsförderung, Flächenmanagement (incl. Flächenpool/Ökokonto), Regionalmarketing
u. Arbeitsmarktpolitik soll die Zusammenarbeit zwischen Ländern, Kreisen,
Städten u. Gemeinden der MRH institutionalisiert, sollen
Entscheidungsstrukturen neu gestaltet werden.
Diesbezüglich wird eine Vereinbarung im Entwurf zur
Diskussion gestellt, insbesondere mit zwei Varianten zu einer möglichen neuen
Gremienstruktur in der MRH.
Die beiden Varianten unterscheiden sich allein
hinsichtlich der Größe eines zu bildenden Regionsrates: Variante 1 als kleine
Version mit 24 Mitgliedern, davon je 3 Landräte aus NI u. SH u. je 3 Vertreter
der Gemeinden in NI u. SH; Variante 2 als große Version mit 34 Mitgliedern,
davon 14 Landräte u. je 4 Gemeindevertreter aus beiden Ländern.
Somit sichert die Variante 2, dass jeder (!) LK im
Interesse einer gewichtigen,
gleichrangigen Partnerschaft mit der Metropole direkt vertreten ist.
Eine leistungsfähige Organisationsstruktur für die
Metropolregion soll letztlich über eine zentrale, gemeinsam getragene
Geschäftsstelle gewährleistet werden. Für Personal- u. Sachmittel sollen alle
Träger der Organisation gleichermaßen aufkommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zeichnet sich für den LK Lüneburg eine finanzielle Beteiligung von überschlägig
16 T (Personal- und Sachkosten) ab. Das entspricht in etwa unserer
finanziellen Beteiligung an der EU-Beratung durch das Unternehmen
MCON/Oldenburg. Vorbehaltlich einer Effizienzprüfung dieser EU-Beratung könnte
daraus ein finanzieller Deckungsvorschlag für die Beteiligung an der MRH -
Geschäftsstelle abgeleitet werden.
Im Übrigen werden seitens der Verwaltung im
Vergleich zu heutigen Mitwirkungstätigkeiten Ressourcen sparende
Synergieeffekte durch eine zentrale Geschäftsstelle erwartet. Beispielsweise
könnte sich die Regionale Arbeitsgemeinschaft Hamburg - Niedersachsen durch die
neue Organisationsstruktur erübrigen.
Ergänzende Sachdarstellung vom 16.12.2004:
Die SPD-Kreistagsfraktion stellt mit Schreiben vom 15.12.2004
folgenden Änderungsantrag:
Der 2. Satz des Beschlussvorschlages ist wie folgt zu ändern:
Der Empfehlung der Verwaltung für die Variante 2 wird mit der
Maßgabe gefolgt, dass die Verwaltung sich dafür einsetzt, den Vorschlag zur
Zusammensetzung der Gremien (Regionsrat und Lenkungsausschuss) vom Nds.
Städtetag / Städte- und Gemeindebund und der Stadt Lüneburg umzusetzen (s.
beigefügte Anlage zur Gremienstruktur).
Begründung:
Bisher wurden die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im
Wesentlichen durch die Landkreise vertreten. Dies wurde hergeleitet aus der
Zuständigkeit für das Regionale Raumordnungsprogramm. Zukünftig werden in
zunehmenden Maße die örtlichen Angelegenheiten und Zuständigkeiten der Städte,
Gemeinden und Samtgemeinden berührt. So geht es um die kommunale
Verkehrsplanung, Bauleitplanung, kulturelle und soziale Einrichtungen, also um
originäre E Zuständigkeiten der Gemeinden.
Deshalb fordern alle Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
innerhalb der Metropolregion Hamburg auf niedersächsischer Seite eine bessere
Vertretung in den Gremien der Metropolregion Hamburg als bisher vorgesehen. Es
wird vorgeschlagen, den Regionsrat auf 38 Personen zu erhöhen und neben den 8
niedersächsischen Landräten auch Vertreter der niedersächsischen Städte und
Gemeinden (4 Städtevertreter / 4 Gemeindevertreter) zu entsenden. Für den
Lenkungsausschuss sollte ebenfalls ein zusätzlicher Kommunalvertreter
vorgeschlagen werden.
