Beschlussvorlage - 2004/191
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.2900.6390 (Kosten der Schülerbeförderung) in Höhe von 400.000,00 €.
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Helms, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.12.2004
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Sachverhalt
Sachlage:
Für das laufende
Haushaltsjahr 2004 wurden für Kosten der Schülerbeförderung Haushaltsmittel in
Höhe von 5.850.000,00 veranschlagt. Bis zum Jahresende werden zusätzliche
Mittel in Höhe von 400.000,00 benötigt, um die Verpflichtungen gegenüber den
Verkehrsträgern zu erfüllen.
Die Mehrausgaben haben ihre
Ursache in der Zunahme der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler auf
Schülersammelzeitkarten zum Schuljahr 2004/2005 um ca. 430 Schüler.
Hinzukommend haben sich die Fahrstrecken für die Schüler der 5. u. 6. Klassen zu
den weiterführenden Schulen, insbesondere zu den Gymnasien, im Vergleich zu den
Orientierungsstufen verlängert, sodass hierfür höhere Tarife zu zahlen sind.
Des Weiteren wurden in diesem Haushaltsjahr noch geschobene Rechnungen -
unbeachtet der Rechnungen für Dezember 2003 - aus dem Vorjahr über ca.
170.000,- gezahlt.
Die oben genannten Gründe waren
bei der Haushaltsplanung 2004 zwar bekannt, die Kostensteigerungen in diesem
Umfang jedoch nicht vorhersehbar.
Gemäß § 114 des
Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit der Satzung über die
Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg ist der Landkreis als Träger der
Schülerbeförderung zur Übernahme der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.
Die Mehrausgabe kann durch
Mehreinnahme bei der Haushaltsstelle 01.9000.0410 (Schlüsselzuweisungen)
gedeckt werden.
Die für die Zustimmung zu
dieser überplanmäßigen Ausgaben erforderlichen Voraussetzungen des § 89 NGO
liegen damit vor.
