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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 01.2900.6390 (Kosten der Schülerbeförderung) in Höhe von 400.000,00 € wird gemäß § 65 NLO in Verbindung mit § 89 Abs. 1 NGO zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Für das laufende Haushaltsjahr 2004 wurden für Kosten der Schülerbeförderung Haushaltsmittel in Höhe von 5.850.000,00 € veranschlagt. Bis zum Jahresende werden zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000,00 € benötigt, um die Verpflichtungen gegenüber den Verkehrsträgern zu erfüllen.

 

Die Mehrausgaben haben ihre Ursache in der Zunahme der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler auf Schülersammelzeitkarten zum Schuljahr 2004/2005 um ca. 430 Schüler. Hinzukommend haben sich die Fahrstrecken für die Schüler der 5. u. 6. Klassen zu den weiterführenden Schulen, insbesondere zu den Gymnasien, im Vergleich zu den Orientierungsstufen verlängert, sodass hierfür höhere Tarife zu zahlen sind. Des Weiteren wurden in diesem Haushaltsjahr noch „geschobene“ Rechnungen - unbeachtet der Rechnungen für Dezember 2003 - aus dem Vorjahr über ca. 170.000,- € gezahlt.

 

Die oben genannten Gründe waren bei der Haushaltsplanung 2004 zwar bekannt, die Kostensteigerungen in diesem Umfang jedoch nicht vorhersehbar.

 

Gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg ist der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung zur Übernahme der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.

 

Die Mehrausgabe kann durch Mehreinnahme bei der Haushaltsstelle 01.9000.0410 (Schlüsselzuweisungen) gedeckt werden.

 

Die für die Zustimmung zu dieser überplanmäßigen Ausgaben erforderlichen Voraussetzungen des § 89 NGO liegen damit vor.

 

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Beschlüsse

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17.12.2004 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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