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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Vertrag über die Heranziehung der Stadt Lüneburg zur Durchführung der Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 des SGB II wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Durch das Inkrafttreten des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und das Inkrafttreten des Nds. Ausführungsgesetzes zum SGB II wird es erforderlich, einen Vertrag über die Heranziehung der Stadt Lüneburg zu den Aufgaben nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 des SGB II zu fassen.

 

Ziel dieses Vertrags ist es, die Stadt Lüneburg zu den Aufgaben nach dem SGB II für einen Zeitraum bis 30.09.2005 (so genannte Übergangsfrist), spätestens jedoch bis zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Wahrnehmung der Aufgaben heranzuziehen. Der Vertragsentwurf befindet sich zurzeit noch im Abstimmungsverfahren mit der Stadt Lüneburg. Die Verwaltung wird dazu in der Sitzung berichten.

 

Durch diesen Vertrag wird die Stadt Lüneburg verpflichtet, innerhalb ihres örtlichen Zuständigkeitsbezirks während der Dauer des Übergangszeitraums folgende Aufgaben wahrzunehmen:

 

Ø      Gewährung von Arbeitslosengeld II für die Dauer des Übergangszeitraums im Rahmen eines Erstbescheids für alle bisherigen Sozialhilfeempfänger, die nunmehr Anspruch auf Alg II haben

Ø      Kosten der Unterkunft und Heizung für alle Neufälle und Veränderungsfälle

Ø      Gewährung von einmaligen Beihilfen (insbesondere Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung) gemäß § 23 Absatz 3 SGB II

 

Die Gewährung von Leistungen nach § 16 SGB II – dazu gehören insbesondere

 

1.       die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen

2.       die Schuldnerberatung

3.       die psychosoziale Betreuung

4.       die Suchtberatung

 

wird der Stadt im Rahmen dieses Vertrags nicht übertragen. Dies hat seinen Grund darin, dass hier in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege ein gesondertes Angebot entwickelt werden soll.

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Beschlüsse

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11.11.2004 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport - ungeändert beschlossen

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17.12.2004 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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