Beschlussvorlage - 2018/272
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt- Mittel "Breitband": Zuschussgewährung für das Digitalisierungskonzept der Hansestadt Lüneburg (im Stand der 2. Aktualisierung vom 29.01.2019)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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25.09.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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04.02.2019
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Lüneburg erhält in 2019 für die Erstellung des geplanten Digitalisierungskonzeptes einen Zuschuss in Höhe von 50.000 EUR. Diese Mittel stehen im kommunalen Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung. 2020 könnten weitere 50.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Alternativ könnten je nach Antragslage 25.000 EUR in 2020 und 25.000 EUR in 2021 zur Verfügung gestellt werden.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Hansestadt Lüneburg gehört nicht zum Projektgebiet Breitbandausbau des Landkreises Lüneburg, da sie als sogenannter schwarzer Bereich galt.
Es gibt zum einen die Gemeinden innerhalb dieses Projektgebietes und zum anderen die Gemeinden, in denen gerade ein eigenwirtschaftlicher Ausbau vorbereitet wird bzw. erfolgt (z.B. Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Bardowick, Gemeinde Adendorf).
Zudem gibt es Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Amelinghausen, die eigenverantwortlich einen Breitbandausbau vorgenommen haben (FTTC) und für die derzeit nach einer zukunftsfähigen Lösung mit dem Land Niedersachsen gesucht wird.
D.h., übrig bliebe die Hansestadt Lüneburg, die zwar derzeit grundsätzlich besser mit breitbandigen Internetverbindungen versorgt ist als die ländlichen Gebiete. Nach Abschluss der Bauarbeiten im Projektgebiet bzw. in den o.a. Kommunen wird sich dieses jedoch grundlegend ändern.
Aus Sicht der Verwaltung ist es daher sinnvoll, dass die Hansestadt Lüneburg ein sogenanntes Digitalisierungskonzept erstellen lässt, um bei weiteren Förderaufrufen des Bundes bzw. des Landes Anträge stellen zu können.
Die Haushaltsmittel, welche für das Breitbandprojekt im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 2016 zur Verfügung gestellt wurden, können zur Finanzierung des Zuschussantrages genutzt werden.
Aktualisierte Sachlage vom 21.01.2019:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom 25.09.2018 wurde einstimmig beschlossen, die weitere Beratung über den vorliegenden Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2019 zu klären.
Im Rahmen dieser Haushaltsplanberatungen wurde beschlossen, dass für das o. g. Digitalisierungskonzept der Hansestadt Lüneburg kein eigener Haushaltstitel begründet wird, sondern dass der Ansatz für den kommunalen Strukturentwicklungsfonds für 2019 um 100.000 EUR aufgestockt wird.
Insofern ist zu entscheiden, wie mit dem Antrag der Hansestadt umgegangen werden soll.
Aktualisierte Sachlage vom 29.01.2019
In den Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden zu den Haushaltsplanberatungen wurde abgesprochen, dass für das Digitalisierungskonzept der Hansestadt Lüneburg kein eigener Haushaltstitel begründet wird, sondern dass der Ansatz für den kommunalen Strukturentwicklungsfonds bis auf weiteres um 100.000 EUR/a aufgestockt wird.
Dieser Ansatz soll allgemein den Kommunen, die nicht in unserem Projektgebiet Breitband liegen und die ein Digitalisierungskonzept erstellen lassen wollen, zur Verfügung stehen.
Die Höhe des jeweiligen Kostenzuschusses wird von den Kreistagsgremien festgelegt.
Zunächst ist zu entscheiden, wie mit dem Antrag der Hansestadt Lüneburg umgegangen werden soll.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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831,2 kB
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