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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Kreisausschuss besteht gemäß § 49 i.V.m. Kreistagsbeschluss vom 12.11.2001 aus dem Landrat und zehn weiteren stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten. Gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 2 NLO entfallen auf die GRUPPE und Fraktionen die folgende Anzahl der Sitze

CDU/FDP/Unabhängige Gruppe im Lüneburger Kreistag -GRUPPE-     6 Sitze

SPD-Fraktion                                                                                     4 Sitze

 

2.       Gem. § 50 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 3 Satz 1 NLO wird ein Grundmandat von

der GRÜNE-Fraktion in Anspruch genommen.

 

3.       Gem. § 50 Abs. 4 NLO wird von der GRÜNE-Fraktion das Recht in Anspruch genommen, ein zweites stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.

 

4.       Als ordentliche Mitglieder und Vertreter/Vertreterinnen werden namentlich festgestellt.

 

Ordentliche Mitglieder

Vertreterinnen oder Vertreter

Vorsitzender

 

Landrat Franz Fietz

 

GRUPPE - 6 Sitze -

Jens Kaidas

Meinhard Perschel

Günter Dammann

Dr. Gerhard Scharf

Karl-Heinz Hoppe

Jürgen Elvers

Manfred Heinrichs

Axel Pfeiffer

Markus Graff

Friedhelm Koch

Monika Schumann-Schilling

Joachim Dahms

SPD-Fraktion - 4 Sitze -

Heiko Dörbaum

Hubert Meißner

Manfred Nahrstedt

Manfred Mundt

Wolfgang Schurreit

Jürgen Stebani

Elke Stange

Reinhard Wegner

GRÜNE-Fraktion – Grundmandat

Miriam Staudte

Hans-Joachim Danzenbächer

X

Beratendes Mitglied gemäß § 5 Hauptsatzung

Erster Kreisrat Dr. Stefan Porwol

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die neu gebildete GRUPPE beantragt eine Umbildung des Kreisausschusses aufgrund der veränderten Stärkeverhältnisse im Kreistag. Dieser Antrag ist gem. § 50 Abs. (1) i.V.m. § 47 Abs. 3 Satz 2 NLO berechtigt, kann sich jedoch nur auf die Sitzverteilung und die Zusammensetzung beziehen, nicht auf die Größe des Kreisausschusses. In der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 12. November 2001 ist der Beschluss gefasst worden, dass der Kreisausschuss gem. § 49 NLO aus dem Landrat und zehn weiteren stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten besteht. Dieser Beschluss gilt gem. § 49, Satz 2, NLO für die Dauer der Wahlperiode. Damit sind im Zuge der Umbildung die Sitzverteilung, das Grundmandat sowie die namentliche Besetzung des Kreisausschusses durch den Kreistag festzustellen. Die Beschlussfolge ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag.

 

Die derzeitige Besetzung des Kreisausschusses ist nachfolgend aufgelistet.

 

Zusammensetzung:

Landrat, 10 stimmberechtigte Kreistagsabgeordnete, 1 Grundmandat

Ordentliche Mitglieder

Vertreterinnen oder Vertreter

Vorsitzender

 

Landrat Franz Fietz

 

GRUPPE - 6 Sitze -

Jens Kaidas

Meinhard Perschel

Günter Dammann

Dr. Gerhard Scharf

Karl-Heinz Hoppe

Friedhelm Koch

Manfred Heinrichs

Axel Pfeiffer

Markus Graff

Christiane Sprinz

Staudte, Miriam

Jürgen Elvers

SPD-Fraktion - 4 Sitze -

Heiko Dörbaum

Hubert Meißner

Manfred Nahrstedt

Manfred Mundt

Wolfgang Schurreit

Jürgen Stebani

Elke Stange

Reinhard Wegner

FDP-Fraktion – Grundmandat

Monika Schumann-Schilling

Joachim Dahms

Beratendes Mitglied gemäß § 5 Hauptsatzung

Erster Kreisrat Dr. Stefan Porwol

 

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17.12.2004 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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