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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.  Das Vorschlagsrecht für die Berufung der ehrenamtlichen Richter in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Höchstzahlenverfahrens nach D’Hondt gemäß § 47 Abs. 2 NLO wie folgt auf die Fraktionen verteilt:

     GRUPPE der CDU, FDP und Unabhängigen Fraktionen             2 Personen

     SPD Fraktion                                                                           2 Personen

2.  Auf Vorschlag der Fraktionen werden die folgenden Personen gewählt:

     -

     -

     -

     -

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Mit Wirkung vom 01. Januar 2005 wird voraussichtlich das Siebente Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG) in Kraft treten. Nach dem aktuellen 7. SGG-ÄndG-Entwurf (E) wird die Gerichtszuständigkeit u.a. in Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes auf die Sozialgerichte übertragen werden.

Gemäß § 14 Abs. 5 idF Art. 1 Nr. 6 des 7. SGG-ÄndG-E werden die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken, von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt.

 

Auf den Landkreis Lüneburg entfallen zwei Vorschlagsrechte. Bei entsprechender Anwendung des § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist die doppelte Anzahl der erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter vorzuschlagen.

 

Gemäß § 28 VwGO ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.

 

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17.12.2004 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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