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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2018/345

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Beratung

 

Häufigkeit der Kontrollen von Tierhaltern und Schlachtbetrieben

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

Den Medien (u.a. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Verliert-Schlachthof-in-Bad-Iburg-EU-Zulassung,badiburg218.html) sowie der Pressemeldung des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.10. war zuletzt unter der Überschrift „Stellungnahme zu Vorwürfen bezüglich Verstößen gegen das Tierschutz- und Fleischhygienerecht“ zu entnehmen, dass es zu erheblichen Verstößen gegen das Tierschutz- und Fleischhygienerecht bei einem Schlachtbetrieb in Bad Iburg kam. Die Verwaltung wird gebeten in diesem Zusammenhang mitzun, in welchem Umfang Kontrollen von landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehegen, zoologische Handlungen, Tiertransporten und Schlachtbetriebe vorgenommen werden:

  • Anzahl der jährlichen Kontrollen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Betriebe
  • Wie häufig muß ein Betrieb durchschnittlich mit einer veterinärmedizinischen Kontrolle rechnen?
  • Wieviel Beanstandungen gab es jährlich im Zeitraum von 2010 bis 1. Jahreshälfte 2018 absolut und prozentual (jährliche Auflistung) gemessen an der Gesamtzahl der Kontrollen?
  • Wieviel Kontrollen wurden anlaßbezogen absolut und prozentual im o.g. Zeitraum vorgenommen (jährliche Auflistung) gemessen an der Gesamtzahl der Kontrollen?
  • In wieviel Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet?
  • In wieviel Fällen kam es zu Strafverfahren?

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Bündnis 90 /DIE GRÜNEN       Petra Kruse-Runge

Aktualisierte Sachlage vom 01.02.2019

Die Verwaltung berichtet wie folgt:

  1. Anzahl jährlicher Tierschutzkontrollen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Betriebe:

 

 

Anzahl jährliche Tierschutzkontrollen (01.01. – 13.11.2018)

Anzahl Betriebe / Haltungen gesamt

(Stand 13.11.2018)

Tierhaltungsbetriebe

308

4383

Landwirtschaftliche Nutztierhaltungen (inkl. Bienen; ohne Pferde)

80

 

2048

Heimtierhaltungen

Keine systematische Erfassung

Keine systematische Erfassung

Hobbytierhaltung (inkl. Pferde)

228

2335

Tiergehege

0

19

Zoohandlungen

5

5

Viehhändler /Viehtransporteure

2

5

Tiertransporte

22

-

Schlachtbetriebe

0

5

 

Bemerkungen:

Die Anzahl der Tierhaltungsbetriebe kann nicht rückwirkend ermittelt werden. Eine manuelle Erfassung erfolgt nicht.

Die angegebene Anzahl der jährlichen Tierschutzkontrollen umfasst Erst- und Nachkontrollen.

Bei den Kontrollen landwirtschaftlicher Nutztiere wird ein und derselbe Kontrollbesuch zum Teil doppelt gezählt. Dies ist der Fall, wenn bei ein und derselben Kontrolle unterschiedliche Tierbestände / -arten (z.B. Schweine und Rinder eines Betriebes) erfasst werden.

Im Rahmen der Fleischhygieneüberwachung erfolgen auf den Schlachtbetrieben die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durch die für den Landkreis auf honorarbasis tätigen amtlichen Tierärzte.


  1. Wie häufig muss ein Betrieb durchschnittlich mit einer veterinärmedizinischen Kontrolle rechnen?

 

 

Kontrollfrequenz

Landwirtschaftliche Tierhaltungen

Schweinehalter alle 10 Jahre nach Tierseuchenrecht (Kontrollen nach Schweinehaltungshygieneverordnung)

Heimtierhaltungen

Keine Vorgaben, kein Erlass

Tiergehege

Keine Vorgaben, kein Erlass

Zoohandlungen

 

Tiertransporte

 

Viehhändler

Nach Tierseuchenerlass: alle 3 Jahre

Schlachtbetriebe

 

 

Regelmäßige Kontrollen auf Risikobasis mit angemessener Häufigkeit, wie sie Artikel 3, Abs. 1 der Verordnung (EG) 882/2004 (kurz: EU-Kontrollverordnung) vorsieht, finden lediglich im Lebensmittelbereich und im Tierseuchenbereich im Rahmen der Kontrollen nach Schweinehaltungshygieneverordnung statt.

Die Zahlen der Tierschutzkontrollen aus 2018 bis zum 13.11. zu Grunde legend muss ein Tierhaltungsbetrieb durchschnittlich ca. alle 14 Jahre mit einer Tierschutzkontrolle rechnen, landwirtschaftliche Nutztierhaltungen müssen demnach ca. alle 25 Jahre mit einer Kontrolle rechnen.

 

  1. Wieviel Beanstandungen gab es jährlich im Zeitraum von 2010 bis 13.11.2018 absolut und prozentual (jährliche Auflistung) gemessen an der Gesamtzahl der Kontrollen?

 

Jahr

Tierschutzkontrollen

gesamt

davon Kontrollen in Nutztierhaltungen

Beanstandungen gesamt

davon Beanstandungen in Nutztierhaltungen

2010

234

82

72

15

2011

270

52

83

22

2012

303

62

103

26

2013

440

67

166

34

2014

381

82

123

27

2015

386

119

173

59

2016

346

93

137

48

2017

396

143

145

61

2018

308

80

82

23

 

Annahme: Wurde auf dem Betrieb bzw. in der Haltung etwas beanstandet, so wird dies als eine Beanstandung gezählt. Unterschiedliche Beanstandungen auf ein und demselben Betrieb / in ein und derselben Haltung bei derselben Kontrolle werden nicht mehrfach gezählt.


 

  1. Wieviel Kontrollen wurden anlassbezogen absolut und prozentual im o.g. Zeitraum vorgenommen (jährliche Auflistung) gemessen an der Gesamtzahl der Kontrollen?

 

Jahr

Tierschutzkontrollen

gesamt

davon anlassbezogen

In Prozent

2010

234

206

88,0 %

2011

270

250

92,6 %

2012

303

280

92,4 %

2013

440

348

79,1 %

2014

381

306

80,3 %

2015

386

361

93,5 %

2016

346

300

86,7 %

2017

396

349

88,1 %

2018

308

280

90,9 %

 

  1. In wievielen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? In wievielen Fällen kam es zu Strafverfahren?

 

Tierschutz:

Owi-Verfahren

Strafverfahren

2010

20

0

2011

5

2

2012

29

2

2013

30

4

2014

18

2

2015

12

4

2016

19

6

2017

16

7

2018 (bis 31.10.2018)

12

4

 

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