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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2019/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Aufgabe der Wasserbehörde ist es, die Gewässer zu bewirtschaften. Bezogen auf die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers geschieht dies insbesondere dadurch, dass wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. Bewilligungen für die Entnahme von Wasser erteilt werden. Die Bewirtschaftung erfolgt u.a. mit der Zielsetzung, dass eine Beeinträchtigung auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern (d.h. Grundwasser und Oberflächengewässer) abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete vermieden wird oder unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.

 

Die Bewirtschaftung erfolgt in Grundwasserkörpern, die vom Land festgelegt wurden. Für die einzelnen Grundwasserkörper ermittelt der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) das sog. nutzbare Grundwasserdargebot, d.h. die Menge, die in dem Grundwasserkörper grundsätzlich schadlos entnommen werden kann. Vom Entnehmer ist im Einzelfall nachzuweisen, dass eine Entnahme an dem jeweils beantragten Ort keine negativen Auswirkungen hat. Da die Grundwasserkörper sich über das Gebiet mehrerer Wasserbehörden erstrecken, wurden zur Vereinfachung Teilkörper gebildet, die jeder Wasserbehörde Mengen zur Bewirtschaftung zuweisen. Die Menge, für die die Wasserbehörde noch neue Genehmigungen zur Entnahme erteilen darf, wird als nutzbare Dargebotsreserve bezeichnet. Die nutzbare Dargebotsreserve wird vom Land regelmäßig neu festgelegt.

 

Der Landkreis Lüneburg hat Anteile an den Grundwasserkörpern

 

  • Ilmenau Lockergestein links
  • Ilmenau Lockergestein rechts
  • Jeetzel Lockergestein links
  • Jeetzel Lockergestein rechts (keine Entnahme)
  • Elbe Amt Neuhaus
  • Örtze Lockergestein links (keine Entnahme).

 

Im Landkreis Lüneburg wurden Erlaubnisse/Bewilligungen für die Trinkwasserversorgung, Feldberegnung, Kühlung und sonstige Zwecke erteilt. Kleinere Entnahmen für die Gartenbewässerung oder die Viehtränke sind erlaubnisfrei. Über die Entnahmen im Jahr 2017 wurde aktuell eine Grundwasserbilanz erstellt. Diese ist in der Anlage beigefügt und wird in der Sitzung im Detail vorgestellt.

 

Neben den punktuellen Auswirkungen der Entnahmen im unmittelbaren Umfeld des jeweiligen Brunnens wirken sich die Wasserentnahmen auch kumulativ auf die Grundwasserkörper aus. Für den einzelnen Entnehmer – insbesondere bei der Feldberegnung – ist es nicht mit einem vertretbaren Aufwand möglich, nachzuweisen, wie sich die einzelne Wasserförderung im Zusammenspiel mit den anderen Brunnen auf das Grundwasser auswirkt. Es konnte daher erreicht werden, dass sich nahezu alle Beregnungslandwirte im Landkreis Lüneburg zu einem Dachverband Feldberegnung (DFL) zusammen geschlossen haben. Der DFL lässt für das Kreisgebiet ein hydrogeologisches Gutachten als Grundlage für einen Wasserrechtsantrag erstellen.

 

Zum Sachstand und weiteren Vorgehen berichtet die Verwaltung in der Sitzung.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.02.2019 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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