Berichtsvorlage - 2019/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufsbildende Schulen; Behebung des Wasserschadens in der alten Sporthalle - Sanierungserweiterung
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Detlef Beyer
- Verantwortlich:
- Beyer, Detlef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Kenntnisnahme
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02.04.2019
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Sachverhalt
Sachlage:
Wie bereits in der Ausschusssitzung am 12.11.2018 berichtet, entstand in der alten Sporthalle an der Berufsbildenden Schule I am Himmelfahrtstag, den 10.05.2018, durch die Extremwetterlage mit Starkregenfällen ein größerer Wasserschaden. Zurückstauendes Oberflächenwasser drang an mehreren Stellen in die tief gelegene Sporthalle ein und flutete innerhalb kürzester Zeit sämtliche Bodenbereiche. Durchnässt wurden ebenfalls am Boden stehende Sportgeräte und die Prallwand in der Sporthalle im unteren Bereich.
Die sofort beauftragte Trocknung der Estrichböden und des Sportbodens zog sich über mehrere Wochen hin und war im Endergebnis im Sportbodenbereich erfolglos. Schadstoffbeprobungen
zeigten, dass Prallwand und Sportboden inzwischen mit Schimmel und Bakterien verkeimt waren.
Des Weiteren fanden sich Schimmel und Keime in der Lüftungsanlage und auf einem Teil der Sportgeräte.
Nach mehreren Sachverständigen- und Gutachterbegehungen seitens der Gebäudeversicherung konnte der erstattungspflichtige Sanierungsumfang schließlich am 30.08.2018 einvernehmlich festgelegt werden: Trocknung, Demontage und Neueinbau von Sportboden und Prallwänden, Demontage und Neubau von Trockenbaudecken, Reinigung der Lüftungsanlage sowie Reinigung
der gesamten Sporthallenbereiche einschließlich Nebenräumen von Schimmel und Sporen durch
eine Schadstoff-Fachfirma, Reinigung bzw. Ersatz von kontaminierten Sportgeräten.
Für die Planung und Begleitung der anstehenden Sanierungsarbeiten konnte kurzfristig das Architekturbüro Hendrik Schnuhr akquiriert werden. Die Architektenkosten werden ebenfalls
von der Versicherung übernommen.
Der durch die Wassereindringung verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf rund 580.000 €. Eine Zusammenstellung der aktuellen Kosten zur Behebung des Wasserschadens liegt der Vorlage an.
Zusätzlich zu diesen von der Versicherung getragenen Kosten sind jetzt nach der Entkernung
der Halle, d.h. erfolgter Demontage der durchnässten bzw. kontaminierten Bauteile, weitere Sanierungsbedarfe offenkundig geworden, die nicht dem Wasserschaden zuzuordnen sind:
- Notwendige Betonsanierung der Wandbereiche hinter der Prallwand,
- starke Rissbildung in Wänden und Decke der erdberührten Geräteräume,
- durchgängig Undichtigkeiten in den Bodenbereichen der Nassräume.
Eine Sanierung vor Wiedereinbau der entfernten Bauteile erscheint zwingend. Auch wenn die für diese Sanierungsarbeiten entstehenden Kosten nicht erstattungsfähig sind, sollten diese aus Gründen der Wirtschaftlichkeit („Vermeidung von Doppelarbeit“) im Zuge der Wasserschadenbearbeitung, für die die Sporthalle ohnehin aus der Nutzung genommen werden musste, gleich miterledigt werden.
Für den zusätzlichen Sanierungsbedarf ist gemäß Kostenschätzung des Architekten mit Gesamtkosten in Höhe von rund 200.000 € zu rechnen. Die Kostenschätzung liegt der Vorlage an.
Finanziert werden sollen diese zusätzlich entstehenden Kosten aus den investiven Haushaltsansätzen im Sanierungsprogramm für die Berufsbildenden Schulen. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch entsprechende Einahmeerwartungen aus dem Zweiten Teil des Kommunalinvestitionsförderungs-
programms („KIP II“).
Der Abschluss der Sanierungsarbeiten wird sich aufgrund der zusätzlich abzuarbeitenden Sanierungsbedarfe bis zum Sommer 2019 verzögern. Dafür erhalten die Nutzer anschließend
eine weitgehend sanierte und modernisierte Halle.
Anlagen
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