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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2019/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – Beschlussfassung nicht erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Vor dem Hintergrund der aktuellen und intensiven Diskussion (ein Presseartikel aus der HAZ ist beispielhaft beigefügt) über die geringe Rückholquote im Bereich des Unterhaltsvorschusses wird die Verwaltung in der Sitzung zur Situation in der Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises Lüneburg vortragen.

 

Die Rechtslage sei vorab ausgeführt:

 

Alleinerziehende, die keinen, keinen ausreichenden oder nicht regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.

 

Bis zum 30.06.2017 wurde Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs und in dieser Zeit nur für maximal 72 Monate gezahlt.

 

Mit der Gesetzesänderung zum 01.07.2017 ist die zeitliche Begrenzung auf 72 Monate entfallen. Unterhaltsvorschuss wird nun von der Geburt bis zur Volljährigkeit eines Kindes gezahlt.

 

 

 

Ab Vollendung des 12. Lebensjahrs müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

 

  • Das Kind erhält keine SGB II-Leistungen oder die Hilfebedürftigkeit
    wird durch die Unterhaltsvorschussleistung vermieden
    oder
  • der betreuende Elternteil verfügt im Fall des SGB II-Leistungsbezugs über Einkommen von mindestens 600 €.

 

Eine Übersicht über die aktuellen Zahlen ist dieser Vorlage beigefügt. Die Verwaltung wird dazu in der Sitzung vortragen.

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Anlagen

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