Beschlussvorlage - 2019/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von 100,01 Euro bis 2.000,00 Euro, die bis zum 02.04.2019 angeboten worden sind
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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24.04.2019
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis höchstens 2.000,00 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000,00 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.
In der Zeit vom 22.10.2018 bis zum 02.04.2019 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,2 kB
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