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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 23 (5) der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz die bzw. den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44 NLO.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung vom 17.12.2004 die Fachausschüsse neu gebildet hat, wählt der Schulausschuss in seiner ersten Sitzung nach Neubildung die bzw. den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.01.2005 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

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