Beschlussvorlage (SBU) - 2004/280
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG);Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (MJP) 2006 - 2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Beratung
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25.01.2005
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Für die Erstellung der Anträge der Straßen- und Brückenbaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß § 5 GVFG bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises erforderlich.
Die Betriebsleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (s. Anlage). Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des GVFG.
Anmerkungen:
1. Das MJP entspricht, bis auf die Erweiterung einer Maßnahme (Ausbau der K 39, Rullstorf Sülbeck in 2009), im wesentlichen dem MJP vom Jahr 2004 (s. Vorlagen-Nr.2003/227) für die Jahre 2005 bis 2009. Die Maßnahmen wurden nach Absprache mit dem Finanzmanagement, entsprechend den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln, verschoben (ausgenommen ist der Bau der Elbbrücke Darchau-Neu Darchau).
2. Die Radwege K 11, Alt Garge Schwimmbad, K 28, Barendorf Vastorf und K 28, L 221 Nutzfelde, die bereits im vorherigen Jahr außerhalb des MJP 2005 bis 2009 auf 2010 verschoben werden mussten, müssen deshalb um ein weiteres Jahr auf 2011, wiederum außerhalb des diesjährigen MJP, verschoben werden.
3. Bei
der Erweiterung der Baumaßnahme K 39, Rullstorf-Sülbeck (siehe Ziffer 1) handelt
es sich um den Neubau eines Radweges zwischen Boltersen und Sülbeck. Der
Radwegeneubau wurde auf Wunsch der dortigen Gemeinschaft BRB
(Bürger-Rullstorf-Boltersen) laut Antrag vom 02. August 2004 in die
Gesamtbaumaßnahme aufgenommen. Der BRB wurde gemäß Antwortschreiben
signalisiert, dass der Radwegeneubau nur dann realisiert werden kann, wenn sich
Gemeinden, Samtgemeinden bzw. Dritte an der Finanzierung der Eigenmittel
beteiligen. Da dieser Radweg aus Sicht der Betriebsleitung nur eine geringe
Dringlichkeit hat, wird in diesem Fall die komplette Eigenanteilsfinanzierung
durch die Gemeinden, Samtgemeinden bzw. Dritte erwartet. Die Gemeinde Rullstorf
hat hierfür bereits eine Kostenbeteiligung in Höhe von 10% der Baukosten zugesagt.
Kostenbeteiligungen der übrigen Beteiligten müssen noch angefragt bzw.
verhandelt werden.
4. Bei
dem geplanten Radweg, K 17, Barnstedt-Heinsen (2006) beteiligen sich die
Gemeinden Barnstedt und Embsen sowie die Samtgemeinde Ilmenau an der
Eigenanteilsfinanzierung mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,-. Für den
Landkreis Lüneburg verbleibt dann ein Eigenanteil in Höhe von 23.200,- . Der
dem Landkreis verbleibende Eigenanteil ist gerechtfertigt, da die Notwendigkeit
des Radweges über eine Bedarfsermittlung bereits in der Vergangenheit
nachgewiesen werden konnte.
5. Für
den Radweg entlang der K 55, Neuhaus-Kraftwerk sollte aus Sicht von SBU keine
Kostenbeteiligung von der Gemeinde Amt Neuhaus gefordert werden. Hier liegen
Ersuchen der Polizeiinspektion Lüneburg und des Fachdienstes Straßenverkehr
nach Fortführung des in der Ortslage Neuhaus vorhandenen Rad- und Gehweges vor.
Nach dortiger Auffassung ist ein Radweg dringend erforderlich, da die Fußgänger
und Radfahrer auf dem Straßenabschnitt bis zum Kraftwerk stark gefährdet sind.
6. Für
die Jahre 2009 und 2010 ist der Bau eines Radweges entlang der K 2 von
Rullstorf über Lüdersburg bis zur L 219 (Nähe Jürgenstorf) vorgesehen. Hier
will SBU ebenfalls mit den betroffenen Gemeinden und der Samtgemeinde
Scharnebeck Verhandlungen zumindest über Kostenbeteiligungen sowohl bei den
Planungs-, als auch bei den Baukosten aufnehmen (wie in Vergleichsfällen).
7. Ein
Teil der Baumaßnahmen aus dem MJP 2005 2009 wurde vom Minister für
Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW) bereits in das dortige
Mehrjahresprogramm übernommen. Für welches Jahr, ist der vorletzten Spalte des
beiliegenden Programms (MJP) zu entnehmen. Bei den bisher noch nicht vom MW
übernommenen Projekten sind in dieser Spalte entsprechend keine Jahresangaben
vorhanden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die im Mehrjahresprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) grundsätzlich förderungsfähig. Die
voraussichtlichen Finanzierungsanteile (Land, Dritte, Landkreis) werden im
Vermögensplan der jeweiligen Haushaltsjahre ausgewiesen (je nach Umsetzung).









