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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2004/280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Mehrjahresprogramm (MJP) 2006 bis 2010 für den Straßen-, Brücken- und Radwegebau wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Für die Erstellung der Anträge der Straßen- und Brückenbaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß § 5 GVFG bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises erforderlich.

Die Betriebsleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (s. Anlage). Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des GVFG.

 

Anmerkungen:

1.       Das MJP entspricht, bis auf die Erweiterung einer Maßnahme (Ausbau der K 39, Rullstorf – Sülbeck in 2009), im wesentlichen dem MJP vom Jahr 2004 (s. Vorlagen-Nr.2003/227) für die Jahre 2005 bis 2009. Die Maßnahmen wurden nach Absprache mit dem Finanzmanagement, entsprechend den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln, verschoben (ausgenommen ist der Bau der Elbbrücke Darchau-Neu Darchau).

 

2.       Die Radwege K 11, Alt Garge – Schwimmbad, K 28, Barendorf – Vastorf und K 28, L 221 – Nutzfelde, die bereits im vorherigen Jahr außerhalb des MJP 2005 bis 2009 auf 2010 verschoben werden mussten, müssen deshalb um ein weiteres Jahr auf 2011, wiederum außerhalb des diesjährigen MJP, verschoben werden.

 

3.      Bei der Erweiterung der Baumaßnahme K 39, Rullstorf-Sülbeck (siehe Ziffer 1) handelt es sich um den Neubau eines Radweges zwischen Boltersen und Sülbeck. Der Radwegeneubau wurde auf Wunsch der dortigen Gemeinschaft BRB (Bürger-Rullstorf-Boltersen) laut Antrag vom 02. August 2004 in die Gesamtbaumaßnahme aufgenommen. Der BRB wurde gemäß Antwortschreiben signalisiert, dass der Radwegeneubau nur dann realisiert werden kann, wenn sich Gemeinden, Samtgemeinden bzw. Dritte an der Finanzierung der Eigenmittel beteiligen. Da dieser Radweg aus Sicht der Betriebsleitung nur eine geringe Dringlichkeit hat, wird in diesem Fall die komplette Eigenanteilsfinanzierung durch die Gemeinden, Samtgemeinden bzw. Dritte erwartet. Die Gemeinde Rullstorf hat hierfür bereits eine Kostenbeteiligung in Höhe von 10% der Baukosten zugesagt. Kostenbeteiligungen der übrigen Beteiligten müssen noch angefragt bzw. verhandelt werden.

 

4.      Bei dem geplanten Radweg, K 17, Barnstedt-Heinsen (2006) beteiligen sich die Gemeinden Barnstedt und Embsen sowie die Samtgemeinde Ilmenau an der Eigenanteilsfinanzierung mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,-€. Für den Landkreis Lüneburg verbleibt dann ein Eigenanteil in Höhe von 23.200,- €. Der dem Landkreis verbleibende Eigenanteil ist gerechtfertigt, da die Notwendigkeit des Radweges über eine Bedarfsermittlung bereits in der Vergangenheit nachgewiesen werden konnte.

 

5.      Für den Radweg entlang der K 55, Neuhaus-Kraftwerk sollte aus Sicht von SBU keine Kostenbeteiligung von der Gemeinde Amt Neuhaus gefordert werden. Hier liegen Ersuchen der Polizeiinspektion Lüneburg und des Fachdienstes Straßenverkehr nach Fortführung des in der Ortslage Neuhaus vorhandenen Rad- und Gehweges vor. Nach dortiger Auffassung ist ein Radweg dringend erforderlich, da die Fußgänger und Radfahrer auf dem Straßenabschnitt bis zum Kraftwerk stark gefährdet sind.

 

6.      Für die Jahre 2009 und 2010 ist der Bau eines Radweges entlang der K 2 von Rullstorf über Lüdersburg bis zur L 219 (Nähe Jürgenstorf) vorgesehen. Hier will SBU ebenfalls mit den betroffenen Gemeinden und der Samtgemeinde Scharnebeck Verhandlungen zumindest über Kostenbeteiligungen sowohl bei den Planungs-, als auch bei den Baukosten aufnehmen (wie in Vergleichsfällen).

 

7.      Ein Teil der Baumaßnahmen aus dem MJP 2005 – 2009 wurde vom Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW) bereits in das dortige Mehrjahresprogramm übernommen. Für welches Jahr, ist der vorletzten Spalte des beiliegenden Programms (MJP) zu entnehmen. Bei den bisher noch nicht vom MW übernommenen Projekten sind in dieser Spalte entsprechend keine Jahresangaben vorhanden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die im Mehrjahresprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) grundsätzlich förderungsfähig. Die voraussichtlichen Finanzierungsanteile (Land, Dritte, Landkreis) werden im Vermögensplan der jeweiligen Haushaltsjahre ausgewiesen (je nach Umsetzung).

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Beschlüsse

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25.01.2005 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - geändert beschlossen

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