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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2019/185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushalt 2019 werden wie folgt verteilt:

 

Nr.

Kommune

Zuwendungszweck

Zuschuss

1

Gemeinde Adendorf

 

Sportentwicklungsplan

0 Euro

2

Gemeinde Wendisch Evern

Sanierung von 2 Rundbogenbrücken

50.000 Euro

3

Stadt Bleckede

Umsetzung Rahmenplan durch Straßentausch

100.000 Euro

4

Gemeinde Adendorf

Ersatzbeschaffung Eismaschine im Eisstadion

45.000 Euro

5

Gemeinde Adendorf

Barrierefreiheit Bibliothek Adendorf

0 Euro

6

Gemeinde Scharnebeck

Sanierung Veranstaltungszentrum Scharnebeck

40.000 Euro

 

 

 

 

 

Zwischensumme I:

Anträge

 

235.000 Euro

7

Gemeinde Amt Neuhaus

 

Ausbau 2.OG Archezentrum

115.000 Euro

 

Zwischensumme II:     Reservierungen

 

115.000 Euro

 

Gesamt

 

350.000 Euro

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Bis zum 15.03.2019 sind 6 Anträge der Kommunen des Landkreises fristgerecht eingegangen.

Es wurden keine Anträge zurückgezogen.

Die Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie am 14.05.2019 dem Gremium aus Vertretern des Landkreises sowie Vertretern der Gemeinden vorgestellt.

 

Das o.g. Gremium hat zudem für ein Projekt eine Mittelreservierung vorgenommen.

 

Der Hansestadt Lüneburg wurde bereits aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom 04.02.2019 sowie aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 18.02.2019 ein Zuschuss für ein Digitalisierungskonzept in Höhe von 50.000 Euro aus Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds mit Bescheid vom 04.03.2019 bewilligt. Die jährlich zur Verfügung stehenden 400.000 Euro verringern sich damit auf 350.000 Euro für das Jahr 2019.

 

Nr. 1: Die Gemeinde Adendorf bittet um einen Zuschuss für die Erstellung eines Sportentwicklungsplanes. Auf Basis des Sportentwicklungsplanes sollen Maßnahmen zur zukünftigen Entwicklung der Sportstätten abgeleitet werden. Die für den Sport zur Verfügung stehenden Mittel können somit zielgerichtet und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Die Mitglieder des o.g. Gremiums haben sich einstimmig gegen die Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen.

 

Nr. 2: Die Gemeinde Wendisch Evern hat von der DB AG zwei Rundbogenbrücken über die Bahnstrecke Lüneburg- Dannenberg übernommen. Im Rahmen der turnusmäßigen Brückenhauptprüfungen im Jahre 2015 wurde ein zwingender Unterhaltungs- und Sanierungsbedarf an beiden Brücken festgestellt, um die Standsicherheit der Brücken weiterhin gewährleisten zu können. Die Zuschussgewährung soll über einen Zeitraum von zwei Jahren für die Jahre 2018 und 2019 erfolgen. Bereits im Jahr 2018 wurde der Gemeinde Wendisch Evern ein Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro aus Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds bewilligt. Insgesamt wurden von der Gemeinde 100.000 Euro beantragt, über die restlichen 50.000 Euro sollen im Jahr 2019 entschieden werden.

 

Nr. 3: Die Stadt Bleckede ist im Jahr 2015 mit ihrer historischen Innenstadt in das Förderprogramm des städtebaulichen Denkmalschutzes aufgenommen worden. Ziel ist hierbei u.a., die Funktionalität des öffentlichen Raumes den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Dazu wurde ein Rahmenplan für die Bleckeder Innenstadt entwickelt und beschlossen.

Für die Umgestaltung einiger Verkehrsflächen im Bereich der historischen Innenstadt ist ein Tausch der Gemeindestraße und der Landesstraße notwendig. Es sollen eine Ampelanlage an der Einmündung der neuen Landesstraße in die Lüneburger Straße und Nindorfer Moorweg gebaut werden, der Einmündungsbereich der neuen Landesstraße in die Lauenburger Straße wird umgebaut und verschiedene kleinere Umbauten an Einmündungsbereichen, Radwegen und der Fahrbahn finden statt. Das Land Niedersachsen beteiligt sich nach heutigem Stand mit 50 % der Kosten.

 

Nr. 4: Die Gemeinde Adendorf beantragt einen Zuschuss für die Ersatzbeschaffung einer Eismaschine im Walter- Maack- Eisstadion. Zum Fortbetrieb des Eisstadions ist die Ersatzbeschaffung der mittlerweile über 20 Jahre alten Eismaschine erforderlich.

 

Durch die Eismaschine wird die Eisfläche zwischen 12 und 14 x pro Tag so aufbereitet, dass die Eisfläche für die unterschiedlichen Nutzungen (Eiskunstlauf, Eislaufen, Eishockeyspielen, Eisstockschießen) vorbereitet wird. Ohne die Aufbereitung kann die Eisfläche nicht genutzt werden. Andere Fördermöglichkeiten sind nicht gegeben.

Eine Bezuschussung über den Strukturentwicklungsfonds der Sportförderung ist ausgeschlossen, da beispielsweise lediglich Vereine entsprechende Mittel beantragen können. Zudem handelt es sich bei der Eisbahn um keine Sportanlage im eigentlichen Sinne, sondern um eine Freizeitanlage mit sportlichem Charakter.

Zu den in dem o.g. Gremium gestellten Fragen hat die Gemeinde Adendorf Stellung genommen, welche als Anlage beigefügt ist. Zudem hat das Gremium vorgeschlagen, lediglich 1/3 der Investitionssumme zu bezuschussen, damit also 45.000,- € (1/3 von 136.000,- €).

 

Nr. 5: Die Gemeinde Adendorf bittet um einen Zuschuss für die Schaffung einer barrierefreien Bibliothek.

Durch einen Fahrstuhl sind beide Etagen der Bibliothek bereits heute barrierefrei zu erreichen. Eine Behindertentoilette ist in unmittelbarer Nähe zur Bibliothek (10 Meter Entfernung) durch die Gemeinde errichtet worden. Der Eingangsbereich ist jedoch noch nicht barrierefrei passierbar, auch der Tresen ist noch nicht barrierefrei.

Die Mitglieder des o.g. Gremiums haben sich einstimmig gegen die Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen.

 

Nr. 6:

Die Gemeinde Scharnebeck beantragt für den Schützenverein Scharnebeck einen Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen am Veranstaltungszentrum (Schützenhaus) Scharnebeck. Bei dem Schützenhaus handelt es sich um eine Versammlungs- und Begegnungsstätte und zentralen Ort in der Samtgemeinde und Gemeinde Scharnebeck, welches auch überregional genutzt wird, da es kaum noch Veranstaltungsräume in dieser Größenordnung gibt. Die nun anstehenden Sanierungsarbeiten können nicht mehr durch Eigenleistung durch die Vereinsmitglieder geleistet werden. Hauptsächlich sollen das Dach und die Außenfassade modernisiert und ertüchtigt werden durch Fachfirmen. Eine Bezuschussung aus Sportfördermitteln des Landkreises ist nicht möglich.

Die Gemeinde Scharnebeck und auch die Samtgemeinde Scharnebeck bezuschussen ebenfalls jeweils 20.000,- €.  Zu den in dem o.g. Gremium gestellten Fragen hat die Gemeinde Scharnebeck Stellung genommen, welche als Anlage beigefügt ist.

 

Nr. 7: Es ist weiterhin geplant, das zweite Obergeschoss im Haus des Gastes der Gemeinde Amt Neuhaus auszubauen. Bereits in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wurden aus den Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds insgesamt 100.000,- € hierfür reserviert. Zudem stehen aus dem Budget der Gebäudewirtschaft ehemalige KIP- Mittel in Höhe von 100.000,- € für dieses Projekt zur Verfügung. Da im zweiten Obergeschoss vor allem Büroräume entstehen werden, ist mit einer geringeren Zuschussquote für dieses Projekt als beim Archezentrum zu rechnen, so dass der Landkreis einen höheren Eigenanteil zur Verfügung stellen muss.

Wichtig war dem o.g. Gremium, dass die Mittel nicht verfallen.

 

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Anlagen

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18.06.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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