Beschlussvorlage - 2019/167
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg - Änderung der Richtlinie
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Srugis, Freia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
|
|
|
|
20.05.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
|
|
|
01.07.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Richtlinie zum Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg wird unter Punkt (5) wie folgt angepasst:
Für das Jahr 2019: (5) Zusätzlich erhalten die Preisträger ein Preisgeld in Höhe von je 1.500 €.
Ab dem Jahr 2020: (5) Zusätzlich erhalten die Preisträger ein Preisgeld in Höhe von je 2.000 €.
Sachverhalt
Der Landkreis Lüneburg vergibt seit einigen Jahren einen Kulturförderpreis zur Unterstützung von Kulturschaffenden, die am Beginn ihres beruflichen Schaffens stehen und einen Bezug zum Landkreis Lüneburg haben.
Seit 2009 ist der Kulturförderpreis mit 1.000 € dotiert. In der Sitzung des Kuratoriums am 7. Mai 2019 wurde diskutiert, dass das Preisgeld nach nunmehr zehn Jahren erhöht werden sollte, um die Kulturschaffenden in ihrem Wirken noch besser zu unterstützen.
Im ersten Schritt soll das Preisgeld um je 500 € auf 1.500 € angehoben werden. Dieser Betrag ist aktuell im Kulturhaushalt noch verfügbar. Ab dem Jahr 2020 soll das Preisgeld dann je 2.000 € betragen.
Eine Internetrecherche ergab, dass andere Landkreise die Kulturförderpreise mit 2.500 € bis 5.000 € dotieren, wobei dann aber auch nur eine Person geehrt wird. Mit insgesamt 4.000 € (je Kulturschaffender 2.000 €) würde sich der Landkreis Lüneburg aber auch immer noch im Rahmen bewegen.
Die Richtlinie in der jetzigen Form ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
30,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
5,6 kB
|
