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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2019/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung der folgenden Ausbildungsplätze zum 01.08.2020 wird beschlossen:

  • bis zu 6 Anwärterinnen/ Anwärter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
  • bis zu 6 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten
  • 2 Auszubildende zur/zum Sozialarbeiter/in (dualer Studiengang Soziale Arbeit)
  • 1 Auszubildender für den dualen Studiengang Wirtschaftsinformatik

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Zum 01.08.2020 steht die Einstellung für folgende Ausbildungsberufe bzw. Studiengänge an:

  • Anwärterinnen/ Anwärter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt,
  • Verwaltungsfachangestellte,
  • Dualer Studiengang Soziale Arbeit (B. A.)
  • Dualer Studiengang Wirtschaftsinformatik (B. A.)

 

Die Einrichtung von Ausbildungsplätzen orientiert sich an dem Bedarf an Nachwuchskräften. Es wird vorgeschlagen, zum 01.08.2020 bis zu sechs Anwärterinnen/ Anwärter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt und bis zu sechs Auszubildende für den Beruf der/ des Verwaltungsfachangestellten einzustellen.

 

Vorab ist noch festzustellen, ob für die praktische Ausbildungszeit Ausbildungsplätze in entsprechendem Umfang beim Landkreis Lüneburg verfügbar sind. Eine entsprechende Überprüfung findet zurzeit statt.

 

Für den dualen Studiengang Soziale Arbeit (B. A.) wird vorgeschlagen, wie in den Vorjahren zwei Ausbildungsplätze anzubieten.

Darüber hinaus soll ggf. erneut ein Ausbildungsplatz für den dualen Studiengang „Wirtschaftsinformatik“ angeboten werden, nachdem dieser in 2018 nicht besetzt werden konnte. Die abschließende Entscheidung hierüber wird in Rücksprache mit der neuen Leitung/ den neuen Leitern des IT-Service erfolgen.

 

Um möglichst viele geeignete Bewerberinnen/Bewerber ansprechen zu können, ist eine Ausschreibung der Stellen bereits im Sommer 2019 erforderlich.

 

Es wird gebeten, der Einrichtung der Ausbildungsplätze im oben dargestellten Umfang zuzustimmen, damit die Verwaltung die Auswahlverfahren durchführen und die Ausbildungsplätze besetzen kann.

 

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Beschlüsse

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