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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2019/214

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 Der Kreistag des Landkreises Lüneburg spricht sich gegen die von der Landeswahlleiterin mit Datum vom 14.02.2019 vorgeschlagenen Neuordnung der Wahlkreise zur Landtagswahl 2022 in unserer Region aus.

 

Er wendet sich gegen die Vorschläge der Landeswahlleiterin, die Gemeinden des Landkreises Lüneburg weiterhin und verstärkt auf drei Wahlbereiche zu verteilen.

 

Vielmehr wünscht der Kreistag, dass alle Kommunen im Landkreis Lüneburg verbleiben und auf zwei in Ihrer Arithmetik passenden Wahlkreise (Lüneburg Stadt mit Adendorf und Lüneburg Land), so wie es bis 2003 die Regel war, zu verteilen. Die Wahlkreise sehen nach unseren Vorstellungen wie folgt aus:

 

Wahlkreise mit Wahlberechtigten

 

Wahlkreis Lüneburg Stadt

Hansestadt Lüneburg                57.384   65.927

Adendorf     8.543

 

Wahlkreis Lüneburg Land

Amelinghausen    6.583

Amt Neuhaus                 4.027

Bardowick     13.792

Bleckede     7.467

Dahlenburg     4.770  75.676

Gellersen     10.590

Ilmenau     8.215

Ostheide     8.111

Scharnebeck                  12.121

 

Wahlkreis Lüchow-Dannenberg / Uelzen

Elbtalaue    16.643

Gartow                  3.133

Lüchow     19.183   70.720

Rosche     5.439

Hansestadt Uelzen    26.322

 

Wahlkreis Uelzen – Soltau

Bienenbüttel     5.429

Bad Bevensen                21.576

Suderburg     5.595

Aue      10.133  74.508

Munster     11.858

Bispingen     5.072

Schneeverdingen    14.845

 

Wahlkreis Soltau – Walsrode

Neuenkirchen                 4.514

Soltau                 16.425   75.290

Bisheriger WK Walsrode   54.351

 

 

Der o.a. Lösungsvorschlag entspricht der Lebenswirklichkeit unserer Region und benachteiligt nicht so einseitig den Landkreis Lüneburg. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Landkreis mit Bevölkerungszuwachs dreifach filetiert wird, damit die Wahlkreis-Arithmetik stimmt und Wahlkreise, die weiter schrumpfen, dadurch einseitig in ihrer Substanz erhalten bleiben. Wir bitten den Gesetzgeber, und damit den niedersächsischen Landtag, sich für die von uns vorgeschlagene Lösung auszusprechen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Siehe Anlage.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.07.2019 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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