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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2019/243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde die Einrichtung eines Gymnasialzweiges an der Hanseschule Oedeme, Oberschule, zu beantragen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die vom Kreisausschuss am 27. Mai 2019 beschlossene Elternbefragung zur Erweiterung der Hanseschule Oedeme, Oberschule, um ein gymnasiales Angebot nach § 106 NSchG wurde durchgeführt. Inhaltlich wird hierzu auf die Vorlage 2019/142 verwiesen.

 

Die Austeilung der Fragebögen wurde durch Informationsveranstaltungen an den Grundschulen bzw. in den Samtgemeinden im Einzugsbereich der Hanseschule begleitet.

 

Ergebnisse der Befragung:

Im Schuljahr 2018/2019 befanden sich in den befragten Klassen 1011 Schüler*innen, hinzu kamen noch vereinzelt Schüler*innen der Montessori-Schule, deren Eltern um einen Fragebogen baten.

Von den ausgeteilten Fragebögen sind 439 Rückläufer in der Verwaltung eingegangen. Dies ist eine Quote von 43%.

Die ungültigen Stimmzettel der Grundschule Hasenburger Berg resultierten daraus, dass die Fragebögen überwiegend an die ersten und vierten Klassen verteilt wurden. Diese waren nicht Gegenstand der Befragung.

 

 

Die Stimmen verteilten sich wie folgt:

 

  •  

Oberschule (nur Haupt- und Realschulzweig

22

Stimmen

  •  

Oberschule (mit Gymnasialzweig)

168

Stimmen

  •  

IGS

35

Stimmen

  •  

Gymnasium

126

Stimmen

 

Die Auswertung nach Schulen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Befragung hat gezeigt, dass ein Bedürfnis für die Erweiterung der Hanseschule um ein gymnasiales Angebot besteht. 41% der Eltern, die den Fragebogen zurückgesandt haben, haben Interesse für die Oberschule mit Gymnasialzweig bekundet.

 

Die Mindestgröße einer Oberschule mit Gymnasialzweig beträgt eine gesicherte 3-Zügigkeit (75 Schüler*innen), mindestens 27 davon für den gymnasialen Zweig. Die geforderte Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern ist erreicht und auch für die nächsten zehn Jahre (§ 6 Abs. 1 SchOrgVO) prognostiziert.

 

Die hohe Anzahl an Interessenbekundungen für einen Gymnasialzweig wird sicherlich nicht durch die tatsächlichen Anmeldungen bestätigt werden. Es wird hierbei auch ein großer Anteil von Schüler*innen sein, die die Oberschule im Haupt- oder Realschulzweig besuchen werden. Aber auch für diese Kinder würde die Oberschule an Attraktivität gewinnen. Gewünscht sind im Gymnasialzweig insbesondere Schüler*innen, die zwar gute Noten erbringen, für die aber die Anforderungen im Gymnasium zu hoch sind. Hier sind Verschiebungen vom Gymnasium Oedeme auf die Oberschule zu erwarten und auch gewünscht.

Vermutlich wird die Einführung keine Folgen für die IGS Embsen haben, da diese ein anderes Konzept verfolgt, für das sich die Eltern bewusst entscheiden.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass Baumaßnahmen notwendig werden. Aktuell verfügt die Oberschule über ausreichend Raumkapazitäten.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2019 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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