Beschlussvorlage - 2019/272
Grunddaten
- Betreff:
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Weiterqualifizierungsmöglichkeit für Tagespflegepersonen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Benne, Ines
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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04.09.2019
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Sachverhalt
Sachlage:
Derzeit muss jede Tagespflegeperson eine Grundqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten absolvieren, um als Tagesmutter bzw. Tagesvater arbeiten zu können. Nach der neuen Richtlinie haben Tagespflegepersonen die Möglichkeit, durch Weiterqualifizierungen eine Entgeltsteigerung von 4,10 € auf 4,40 € zu erlangen, wenn 560 Unterrichtseinheiten Qualifizierung nachgewiesen werden können.
Im Vorwege ist es notwendig, die Anerkennung der bereits geleisteten Fort- und Weiterbildungen der Tagespflegepersonen zu prüfen und einen Fortbildungsstand für jede Tagespflegeperson zu dokumentieren. Der Evangelische Kindertagesstättenverband hat Hansestadt und Landkreis Lüneburg ein Angebot gemacht:
Die Fachberatung Kindertagespflege würde für einen Zeitraum von vier Monaten und Kosten in Höhe von 9.500,00 € für Hansestadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam das Prüfungsverfahren aller rund 250 aktiven Tagespflegepersonen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg durchführen. Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Dies ist Grundvoraussetzung für das folgende Qualifizierungsangebot, das im ersten Durchgang für 15 Tagespflegepersonen angedacht ist.
