Beschlussvorlage - 2019/288
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für die Kooperative Leitstelle
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Verantwortlich:
- Dannenfeld, Mirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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12.09.2019
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Rahmen eines Gutachtens zur Personalbemessung in der Kooperativen Leitstelle, welches die Verwaltung Ende 2018 beim Büro ORGAKOM Analyse + Beratung GmbH in Auftrag gegeben hatte, hat der Gutachter einen künftigen Personalbedarf von 15,75 Vollzeitstellen errechnet. Der Grund für die Neubemessung war, dass das Schichtsystem von 12-Stunden-Schichten auf 8-Stunden-Schichten umgestellt werden muss. Der errechnete Stellenbedarf setzt sich dabei wie folgt zusammen:
14 Stellenanteile für Disponenten
1 Stellenanteil für Leitstellenleitung
0,75 Stellenanteile für Administration, Datenpflege und Statistik
Die benötigten zusätzlichen 2,75 Stellenanteile wurden für den Stellenplan 2020 angemeldet. Nachdem der Kreisausschuss bereits am 01.07.2019 beschlossen hat, zwei der zusätzlichen Stellen vorzeitig zu besetzen, steht nunmehr noch eine Entscheidung über die Schaffung der dritten (ggf. anteiligen) Stelle für den Bereich Administration, Datenpflege und Statistik an. Auf die Beschlussvorlage 2019/194 wird Bezug genommen.
Abweichend von der Berechnung des Gutachters hält die Verwaltung die Schaffung einer ganzen Administratorenstelle für notwendig. Somit würde sich ein Mehrbedarf von 3,0 Vollzeitäquivalenten ergeben, die in den Stellenplan 2020 aufgenommen werden müssten.
Zunächst ist der Gutachter bei seiner Berechnung von Annahmen ausgegangen, die ausdrücklich als Diskussionsgrundlage zu sehen sind. So wurden für die Bemessung unter anderem fünf Fortbildungstage pro Disponentenstelle pro Jahr vorgegeben. Erhöht man die Zahl der Fortbildungstage von fünf auf acht, so macht dieses rechnerisch bereits 0,22 zusätzliche Stellenanteile aus. Acht Fortbildungstage wären dabei eher realistisch, da neben allgemeinen Fortbildungen, z.B. aus dem Fortbildungsprogramm des Landkreises Lüneburg, regelmäßige Schulungen und Trainings in den Bereichen Einsatzleitsystem, Erste Hilfe am Telefon und Telefonreanimation zu absolvieren sind. Zum Erhalt der medizinischen Kompetenz sind zudem jährlich wiederkehrende Praktika im Rettungsdienst im Umfang von etwa fünf Tagen pro Jahr notwendig. Mit den vom Gutachter angenommenen fünf Fortbildungstagen im Jahr lässt sich dieser Fortbildungsbedarf nicht abdecken.
Weiterhin hatte die Verwaltung im Zusammenhang mit der Beantragung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen für die Kooperative Leitstelle im Jahr 2016 bereits umfassend dargelegt, dass die Aufgaben Administration, Datenpflege und Statistik nicht mehr durch die Disponenten quasi nebenbei im laufenden Schichtbetrieb erledigt werden können und dass daher eine volle Stelle zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sei. Diese Stelle ist seinerzeit auch in den Stellenplan aufgenommen worden, eine Reduzierung auf 0,75 Stellenanteile würde dementsprechend einen nicht nachvollziehbaren Rückschritt darstellen.
Ein weiteres wichtiges Argument für die Schaffung einer vollen Administratorenstelle ist, dass uns zeitnah der Umstieg auf ein neues Einsatzleitsystem bevorsteht. Im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung des Landes Niedersachsen sowie mehrerer Landkreise und Städte wurde am 12.08.2019 der Zuschlag für die Lieferung des neuen Einsatzleitsystems an die Firma Systemhaus Scheuschner GmbH mit Sitz in Frankfurt (Oder) erteilt. Im Rahmen mehrerer Arbeitsgruppen, an denen sich auch der Landkreis Lüneburg beteiligen muss, werden in den nächsten Monaten die Parameter für eine einheitliche Datenerfassung festgelegt. Bis zur Inbetriebnahme des neuen Systems in der Kooperativen Leitstelle Lüneburg im Jahr 2023 wird ein immenser Datenpflegeaufwand von erfahrungsgemäß mehreren tausend Arbeitsstunden zu bewältigen sein. Dieser zusätzliche Arbeitsaufwand fällt parallel zur weiteren Pflege und Betreuung des aktuellen Einsatzleitsystems an, welches noch bis Ende 2023 betriebsbereit gehalten werden muss. Aber auch nach Inbetriebnahme des neuen Einsatzleitsystems wird sich der Arbeitsaufwand im Bereich der Administration nicht so weit reduzieren lassen, dass ein 0,75 Stelle zu rechtfertigen wäre.
Da sich aus der Entgeltordnung zum TVöD eine Eingruppierung der Leitstellenleitung in die Entgeltgruppe 10 und der Leitstellendisponenten in die Entgeltgruppe 09 a zwingend ergibt, dürfte die Administratorenstelle unterhalb der Entgeltgruppe 10 einzuordnen sein.
