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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2019/290-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

Sachlage:

Bis zum Jahr 1973 existierten überall die sog. „Bürgermeisterkippen“, in denen die Hausmüllabfälle entsorgt wurden. Nachdem das Abfallgesetz entsprechend geändert wurde, fand die Abfallentsorgung bis 1986 und einige Jahre danach über mehrere dezentrale vom Landkreis betriebene Deponien statt. Im Landkreis Lüneburg waren dies die Standorte Gifkendorf, Neetze, Nindorf, Tellmer und Ventschau. Bis Anfang der 90er Jahre wurden alle diese Deponien geschlossen und abgedeckt. Seitdem befinden sie sich in der sog. Nachsorgephase. Alle Altdeponien befinden sich inzwischen im Eigentum und der Verantwortung der GfA und der Aufsicht des Gewerbeaufsichtsamtes (GAA). Nach einer 25-jährigen Nachsorge besteht die Möglichkeit, ein Verfahren zur Entlassung der Deponie aus dem Abfallrecht zu betreiben. Dies ist vom GAA für alle Standorte sukzessive beabsichtigt. Danach würden die Standorte als Altablagerungen dem Bodenschutzrecht unterliegen. Zuständige Bodenschutzbehörde ist dann der Landkreis. Dieser entscheidet dann auch darüber, welcher Überwachungsaufwand durch die GfA weiterhin notwendig ist.

 

Dies voran gestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.)

Der Ablagerungszeitraum war von 1971 – 1990.

 

Zu 2.)

Es gibt von Seiten des Landkreises keinerlei Erkenntnisse über schädliche Auswirkungen. Die Unterhaltung der Fläche erfolgt durch die GfA. Für die Überwachung ist das GAA zuständig.

 

Zu 3.)

Regelmäßig findet eine Beprobung des Grundwassers an verschiedenen Grundwassermessstellen statt. Die Zuständigkeit liegt beim GAA.

 

Zu 4.)

Hierzu liegen wegen der Zuständigkeit des GAA keine Erkenntnisse vor.

 

Zu 5.)

Die Beprobung wird durch die GfA veranlasst. Berichtet werden diese Daten an das GAA. Nach aktuellem Wissensstand der unteren Bodenschutzbehörde des LK werden keine Schadstoffgehalte festgestellt.

 

Zu 6.)

Die Beurteilung erfolgt durch die zuständige Überwachungsbehörde, das staatl. GAA Lüneburg.

 

Zu 7.)

Da dies in der Zuständigkeit des GAA liegt, können hierzu keine Aussagen gemacht werden.

 

Zu 8.)

Derzeit wird die Deponie untersucht und es werden Unterlagen zusammengestellt, um die Deponie aus dem Abfallrecht (Nachsorge) zu entlassen. Mit der Entlassung aus dem Abfallrecht geht die Zuständigkeit auf den Landkreis Lüneburg über. Für eine Bewertung und die Ableitung eines Handlungsbedarfes ist zunächst die Entlassung aus dem Abfallrecht abzuwarten und die damit verbundene Übergabe entsprechender Unterlagen. Seitens des Landkreises wird einer Entlassung nur zugestimmt werden, wenn von der Deponie keine Gefahren ausgehen.

 

Es wird seitens der Verwaltung angeregt, über dieses Thema weitergehend zu berichten, wenn die Untersuchungsergebnisse zur Entlassung aus dem Abfallrecht vorliegen und das damit beauftragte Gutachterbüro eine entsprechende Bewertung der Ergebnisse abgegeben hat.

 

 

 

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Beschlüsse

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18.09.2019 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zurückgezogen

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