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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2019/297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Aufgabe der Wasserbehörde ist es, die Gewässer zu bewirtschaften. Bezogen auf die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers geschieht dies insbesondere dadurch, dass wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. Bewilligungen für die Entnahme von Wasser erteilt werden. Die Bewirtschaftung erfolgt u.a. mit der Zielsetzung, dass eine Beeinträchtigung auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern (d.h. Grundwasser und Oberflächengewässer) abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete vermieden wird oder unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.

 

 

Die Bewirtschaftung erfolgt in Grundwasserkörpern, die vom Land festgelegt wurden. Für die einzelnen Grundwasserkörper ermittelt der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) das sog. nutzbare Grundwasserdargebot, d.h. die Menge, die in dem Grundwasserkörper grundsätzlich schadlos entnommen werden kann. Vom Entnehmer ist im Einzelfall nachzuweisen, dass eine Entnahme an dem jeweils beantragten Ort keine negativen Auswirkungen hat. Da die Grundwasserkörper sich über das Gebiet mehrerer Wasserbehörden erstrecken, wurden zur Vereinfachung Teilkörper gebildet, die jeder Wasserbehörde Mengen zur Bewirtschaftung zuweisen. Die Menge, für die die Wasserbehörde noch neue Erlaubnisse bzw. Bewilligungen zur Entnahme erteilen darf, wird als nutzbare Dargebotsreserve bezeichnet. Die nutzbare Dargebotsreserve wird vom Land regelmäßig neu festgelegt.

 

Der Landkreis Lüneburg hat Anteile an den Grundwasserkörpern

 

    Ilmenau Lockergestein links

    Ilmenau Lockergestein rechts

    Jeetzel Lockergestein links

    Jeetzel Lockergestein rechts (keine Entnahme)

    Elbe Amt Neuhaus

    Örtze Lockergestein links (keine Entnahme).

 

Im Landkreis Lüneburg wurden Erlaubnisse/Bewilligungen für die Trinkwasserversorgung, Feldberegnung, Kühlung und sonstige Zwecke erteilt. Kleinere Entnahmen für die Gartenbewässerung oder die Viehtränke sind erlaubnisfrei. Über die Entnahmen im Jahr 2018 wurde aktuell eine Grundwasserbilanz erstellt. Diese ist in der Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der äußerst lang anhaltenden Trockenheit im Jahr 2018 wurde teilweise deutlich mehr Grundwasser entnommen als erlaubt. In der Sitzung wird die Grundwasserbilanz im Detail vorgestellt.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.09.2019 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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