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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2019/282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Kreistages wird folgende Person als Wahlbevollmächtigte oder Wahlbevollmächtigter gewählt:

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Als Vertreterin oder Vertreter wird folgende Person gewählt:

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Die Wahlperiode der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 18. Juli 2020 ab.

Die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss, der u. a. aus sieben Vertrauensleuten besteht.

 

Diese sieben Vertrauensleute wiederum werden von den Wahlbevollmächtigten der Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Lüneburg gewählt.

 

Die Wahlbevollmächtigten sind von den jeweiligen Kreistagen gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 NJG zu wählen.

 

Der Landkreis Lüneburg hat also eine Wahlbevollmächtigte oder einen Wahlbevollmächtigten und eine Vertreterin oder einen Vertreter zu wählen.

Diese können Mitglieder des Kreistages sein.

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.09.2019 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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