Beschlussvorlage - 2019/282
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Wahlbevollmächtigten oder eines Wahlbevollmächtigten und einer Vertreterin oder eines Vertreters nach § 78 Abs. 1 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Hauser, Susann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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30.09.2019
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Wahlperiode der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 18. Juli 2020 ab.
Die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss, der u. a. aus sieben Vertrauensleuten besteht.
Diese sieben Vertrauensleute wiederum werden von den Wahlbevollmächtigten der Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Lüneburg gewählt.
Die Wahlbevollmächtigten sind von den jeweiligen Kreistagen gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 NJG zu wählen.
Der Landkreis Lüneburg hat also eine Wahlbevollmächtigte oder einen Wahlbevollmächtigten und eine Vertreterin oder einen Vertreter zu wählen.
Diese können Mitglieder des Kreistages sein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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246,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,6 kB
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