Beschlussvorlage - 2019/294
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Ulrich Mentz
- Verantwortlich:
- Mentz, Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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30.09.2019
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Sachverhalt
In § 1 Abs. 3 Satz 1 ist bisher geregelt, dass die Anzahl der entschädigungspflichtigen Fraktions- und Gruppensitzungen auf jeweils 40 Sitzungen jährlich begrenzt wird.
Aufgrund des teilweise deutlich gestiegenen Abstimmungsbedarfes innerhalb der Fraktionen bzw. Gruppen wird die Anzahl der entschädigungspflichtigen Fraktions- und Gruppensitzungen ab sofort auf jeweils 50 Sitzungen jährlich erhöht.
Satz 2 ist dann ersatzlos zu streichen.
Diese Regelung gilt insoweit auch für das laufende Haushaltsjahr 2019.
Weitere Änderungen sind nicht vorgenommen worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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100,5 kB
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