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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/272

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 23 (5) der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die Mitglieder des Schulausschusses die bzw. den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44 NLO.

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Sachverhalt

Sachlage:

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung vom 17.12.2004 die Fachausschüsse neu gebildet hat, wählt der Schulausschuss in seiner ersten Sitzung nach Neubildung die bzw. den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.

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Beschlüsse

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19.01.2005 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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