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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer Beschlussempfehlung und Genehmigung des Haushaltes 2005, hinsichtlich des Neubaus und der Neueinrichtung eines Werk- und Technikraumes für die Hauptschule am Schiffshebewerk in Scharnebeck gemäß § 108 NSchG das Benehmen mit der Schulbehörde herzustellen. Die Einrichtung des vorhandenen entsprechenden Fachunterrichtsraumes wird dann in den neu zu schaffenden Bereich übernommen.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 16.12.2004:

Die Verwaltung wird beauftragt,

·        für den Neubau eines Werk- und eines Technikraumes für die Hauptschule am Schiffshebewerk in Scharnebeck gemäß § 108 NSchG das Benehmen mit der Schulbehörde herzustellen.

·        Die Einrichtung der vorhandenen entsprechenden Fachräume in den neu errichteten Bereich zu übernehmen.

·        Den so frei werdenden Bereich im Bestand des Schulzentrums dem Gymnasium zur Verfügung zu stellen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 ist die Hauptschule am Schiffshebewerk in Scharnebeck in die Räume der ehemaligen Orientierungsstufe innerhalb des Schulzentrums Scharnebeck eingezogen. Nach den vorliegenden Zahlen und Prognosen wird das Angebot an AUR langfristig für die Hauptschule ausreichend sein.

Der Fachunterricht in Werken und Technik wird zurzeit weiterhin im vorhandenen entsprechenden Fachunterrichtsraum gegeben, der gemeinsam mit der Realschule genutzt wird. Die Hauptschulklassen müssen innerhalb des Schulgebäudes wandern.

 

Im Rahmen der Stärkung der Hauptschulen und im Hinblick auf die eindeutige praktische Ausrichtung des Unterrichts hin zu technisch und handwerklichen Berufen hat der Schulleiter der Hauptschule in Scharnebeck vorgeschlagen, am neuen Standort baulich die Möglichkeit für diesen Fachunterricht zu schaffen. Dann könnte dieser für die Hauptschule sehr wichtige Unterricht innerhalb des neuen Hauptschulstandortes durchgeführt werden.

Die Kosten für den Neubau sowie Einrichtung und Mobiliar belaufen sich auf rd. 527.000,00 €, hiervon macht rd. 40.000,00 € die Einrichtung (Werkzeug, Werkbänke usw.) aus. Um Kosten zu sparen, könnte die vorhandene Einrichtung im augenblicklichen Fachunterrichtsraum übernommen werden. Dann würde die Realschule, für den als Wahlpflichtkurse angebotenen Werkunterricht, die neu geschaffenen Räume mitnutzen.

Der frei werdende Raum könnte so für anderweitigen Fachunterricht unter anderem auch vom Gymnasium mitgenutzt werden.

 

Die Verwaltung schlägt die letzt genannte Variante vor. Haushaltsmittel sind im Rahmen des Produkthaushaltes 2005 eingeplant. Vorbehaltlich einer Beschlussfassung und Genehmigung des Haushalts würde die Verwaltung dann gemäß § 108 des Niedersächsischen Schulgesetzes in die Benehmensherstellung mit der Schulbehörde gehen.

 

Ergänzende Sachlage vom 16.12.2004:

Die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt muss im Zusammenhang mit der räumlichen Situation am Schulzentrum Scharnebeck gesehen werden. Die Hauptschule am Schiffshebewerk ist im Trakt der früheren Orientierungsstufe gut untergebracht. Die Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume ist, auch mittel- und langfristig, ausreichend. Was fehlt ist der Bereich Werken und Technik innerhalb dieses weitgehend abgeschlossenen Bereiches der Hauptschule.

Die Elbmarsch-Realschule sowie das Bernhard-Riemann-Gymnasium sind mittel- bis langfristig auf Container angewiesen, zurzeit 6 AUR für die Realschule, 7 AUR plus 2 FUR (Biologie) für das Gymnasium.

Nach den Schulbauhandreichungen sowie den aktuellen Stundentafeln besteht für das BRG darüber hinaus ein rechnerischer Bedarf von zusätzlich 3 FUR (1 Ntw, 1 Kunst, 1 Musik). Der Bedarf für einen zusätzlichen Kunstraum besteht unter Berücksichtigung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede noch bis 2010

(berechneter Bedarf: bis 2007 3,0, ab 2010 2,5 = 3 Räume, Bestand 2 Räume). Mit Schreiben vom 28.06.04 hat das BRG diesen Bedarf angemeldet (Anlage I).

 

Die Schulleiterin der Elbmarsch-Realschule Scharnebeck, Frau Kühl, hat mit Schreiben vom 07.12.2004 (Anlage II) den aus ihrer Sicht notwendigen Raumbedarf  für FUR angemeldet. Der zusätzliche Bedarf von je einem Kunst und Musikraum ergibt sich aus der beschriebenen Binnendifferenzierung sowie angebotenen Wahlpflichtkursen bzw. Arbeitsgemeinschaften. Es geht insoweit um Angebote innerhalb eines pädagogischen Konzeptes, um auf verschiedene Neigungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen, die das reine Unterrichtsstundenkontingent noch erweitern. Nach den Schulbauhandreichungen besteht aus Sicht der Verwaltung dieser zusätzliche Bedarf nicht zwingend (berechneter Bedarf 0,8 langfristig fallend auf 0,7 = 1 Raum, Bestand 1 Raum).

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Ausgangslage wie folgt dar:

Zurzeit nutzen Haupt- und Realschule einen ca. 100 m² großen und entsprechend ausgestatteten Fachunterrichtsraum für Werken und Technik im Bereich der Realschule und des Gymnasiums. Der Raum ist durch eine mobile Wand getrennt, so dass beide Schulen den Unterricht unabhängig voneinander, in 2 Räumen, durchführen können, wobei der Schwerpunkt der Nutzung bei der Hauptschule liegt.

Durch den Anbau an den jetzigen Trakt der Hauptschule soll dieser Bereich auch  zur Hauptschule verlagert werden. Ziel ist eine eindeutige Stärkung der Hauptschule bezüglich einer praxisnahen und berufsorientierten schulischen Ausbildung. Augenblicklich müssen die Hauptschülerinnen und Hauptschüler für diesen Unterricht in den Bereich der Realschule und des Gymnasiums gehen. Zukünftig würde den Realschülerinnen und Realschülern dieser Weg zugemutet werden.

Wenn die Ausstattung einschließlich des Maschinenraums in den neuen Bereich Werken und Technik in der Hauptschule übernommen wird, könnte der freiwerdende Fachunterrichtsraum als Kunstraum durch das Gymnasium genutzt werden. Der Landkreis würde so rd. 130.000,00 € für den Kauf eines mobilen Kunstraumes einsparen.

 

Die Kosten für diese Maßnahme stellen sich somit wie folgt dar:

Abriss des alten Fahrradstandes                                                                11.550,00 €

Neubau Werken und Technik, plus Umbau eines AUR zum Lagerraum       360.000,00 €

                                                                                                               371.550,00 €

(Kaufpreis für mobilen FUR)                                              minus              130.000,00 €

(Nettokosten)                                                                                           241.550,00 €.

 

Wie im beigefügten Schreiben vom 07.12.2004 dargelegt, schlägt dagegen die Realschule vor, die Einrichtung in den bisher genutzten Fachunterrichtsräumen zu belassen und der Realschule weiterhin zur Verfügung zu stellen. Diese Variante würde die Investitionskosten um ca. 40.000,00 € für eine neue Einrichtung des Werk- und Technikbereiches in der Hauptschule erhöhen, dann auf ca. 411.550,00 €.

Ein anrechenbares Einsparpotenzial sieht die Kreisverwaltung vor dem Hintergrund einer nicht zwingend notwendigen FUR - Erweiterung für die Realschule nicht.

Eine kombinierte Nutzung des aktuellen Werk- und Technikbereiches als Werk- und Kunstraum für Realschule und Gymnasium lehnt die Schulleitung des Gymnasiums ab. Diese Sichtweise ist für die Kreisverwaltung aufgrund des bereits dargelegten eindeutigen zusätzlichen Bedarfes an FUR zur Unterrichtsversorgung für das Gymnasium verständlich.

Die Verwaltung schlägt daher vor:

 

·               Am Standort der HS einen Bereich Werken und Technik neu zu errichten.

·               Die Einrichtung aus den vorhandenen Fachunterrichtsräumen in diesen neuen Bereich zu übernehmen.

·               Den so frei werdenden Fachunterrichtsraum dem Gymnasium zur Verfügung zu stellen.

 

Gründe:

·               Stärkung der Hauptschule am Standort Scharnebeck zugunsten eines berufsorientierten Unterrichts.

·               Wie dargestellt die wirtschaftlichste Variante vor dem Hintergrund des FUR – Bedarfes von Realschule und Gymnasium.

 

Mittel stehen, vorbehaltlich einer Genehmigung des Haushalts 2005, zur Verfügung.

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Beschlüsse

Erweitern

09.11.2004 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - vertagt

Erweitern

19.01.2005 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - geändert beschlossen

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