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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2019/418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis hat die Aufgabe, alle FFH-Gebiete durch entsprechende Schutzgebietsverordnungen zu sichern. In diesem Rahmen wurde für Teile des FFH-Gebietes 212 (Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze) der Entwurf einer Naturschutzgebietsverordnung erarbeitet. Ein wesentlicher Teil des Gebietes – „Hohes Holz“ (Landesforst) – ist bereits Naturschutzgebiet, hier werden inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Zusätzlich unter Schutz gestellt werden neben einem weiteren kleineren Waldgebiet (Möhren) die Bäche Hausbach, Roddau, Düsternhopenbach und Bornbach mit ihrem Bachlauf und einem Randstreifen von 5,00 m beidseitig der Gewässer. Einbezogen werden gem. Kreistagsbeschluss vom 25.06.2018 (Vorlage 1028/137) kleinere Flächen im Landkreis Harburg. Ein entsprechender Beschluss des Kreistages im Landkreis Harburg liegt vor und die Übertragung durch das Nds. Umweltministerium hat stattgefunden. Über die FFH-Grenzen hinaus werden die Oberläufe der genannten Bäche aus fachlichen Gründen bis zur Grenze des südlich liegenden Landschaftsschutzgebietes einbezogen, um die Fließgewässer in ihrer Gesamtheit zu schützen und u.a. auch im Sinne eines Biotopverbundes entwickeln zu können. Außerdem wurde dem Wunsch der Samtgemeinde Bardowick gefolgt, zwei größere Komplexe mit Kompensationsflächen, die sich zu hochwertigen Biotopen (artenreiches Grünland) entwickelt haben, mit in die Gebietskulisse einzubeziehen. Der Entwurf einer Karte mit der Schutzgebietsabgrenzung ist in Arbeit und wird zur Sitzung vorgelegt.

Der Verordnungsentwurf wurde im Vorwege mit den betroffenen Kommunen, dem Unterhaltungsverband der Ilmenauniederung, Vertretern der Landwirtschaft, der Landesforst besprochen und den Naturschutzverbänden vorgestellt. Anregungen wurden zum Teil aufgenommen. Es ist beabsichtigt, nach Beratung des jetzigen Entwurfs im Umweltausschuss im Dezember in die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen. Im Januar soll der Entwurf Interessierten in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden. Für mögliche Stellungnahmen soll eine großzügige Frist bis Ende Februar eingeräumt werden. Damit besteht sowohl genügend Zeit für eine evtl. Gremienbeteiligung in den Kommunen als auch für private Einwender nach der öffentlichen Veranstaltung.

 

Ziel ist es, dem Kreistag die Verordnung bis zum Sommer 2020 zur Entscheidung vorzulegen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.11.2019 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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