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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2019/328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen, alternativ mit den empfohlenen Änderungen beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung hat im Vorfeld der anstehenden Stellenplanberatungen für das Haushaltsjahr 2020 geprüft, ob Stellenmehrungen notwendig sind und ob Stellen eingespart werden können.

Von den Stellenanforderungen der Fachdienste sind nur die aus Sicht der Verwaltung unabdingbar notwendigen Stellen eingeflossen. Alle übrigen Stellen sind im Vorfeld gestrichen worden. Näheres ergibt sich aus der Anlage 1.

 

Übersichten über die von der Verwaltung im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 vorgeschlagenen Änderungen sind dieser Beratungsvorlage beigefügt:

 

 

Anlage 1:                    Neue Stellen im Stellenplan 2020

 

Anlage 2:                    Anhebung/Absenkung von Planstellen für Beamte

 

Anlage 3:                    Anhebung/Absenkung von Stellen für Tarifbeschäftigte

 

Anlage 4:                   Stelleneinsparungen

 

Anlage 5:                   Umwandlung von Stellen

 

Anlage 6:                   KU-/KW-Vermerke

 

Anlage 7:                   Ausbildung

 

Anlage 8:                   Gesamtübersicht für den Stellenplan 2020

 

Anlage 9:                   Änderungsliste zum Stellenplan 2020

 

 

Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten sowie die Fraktionsvorsitzenden einen namentlichen Stellenbewirtschaftungsplan (Stand: September 2019) in Papierform.

 

Aktualisierte Sachlage vom 05.12.2019:

Zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen zum Stellenplan wurden in der Sitzung am 04.12.2019 vorgetragen und sind in der Änderungsliste zum Stellenplan, Stand 04.12.2019 dargestellt. Die Änderungsliste wird als Anlage 9 zur Vorlage genommen.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 23.12.2019:

 

1.

 

Die Kreistagsfraktion DIE LINKE hat mit Datum vom 02.12.2019 den als Anlage 10 beigefügten Antrag "Erhöhung Ausbildungsplätze" gestellt. Die Anzahl der Ausbildungsplätze ist von 15 auf 20 zu erhöhen (2 gehobene Verwaltung / 3 mittlere Verwaltung).

 

Die Kreisverwaltung kommt dem gestiegenen Bedarf an gut ausgebildeten Nachwuchskräften bereits nach und hat die Zahl der Ausbildungsplätze sowohl für die Verwaltungsberufe (Anwärter/innen Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegamt Fachrichtung allgemeine Dienste und Verwaltungsfachangestellte) als auch für die duale Ausbildung soziale Arbeit deutlich erhöht, um dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel entgegen zu steuern.

 

Wurden bis 2016 noch 3 Ausbildungsplätze für Anwärter/innen für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemals gehobener Dienst) und 3 Ausbildungsplätze für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r pro Jahr eingerichtet, so waren in den Jahren 2017 und 2018 bereits jeweils 4 Ausbildungsplätze für Anwärter/innen vorgesehen. Für den Ausbildungsjahrgang 2019 sind 6 Ausbildungsplätze für Anwärter/innen und 4 für Verwaltungsfachangestellte angeboten worden. Ab dem Ausbildungsjahrgang 2020 sind jeweils 6 Ausbildungsplätze für Anwärter/innen für die Laufbahngruppe 2. 1. Einstiegsamt und 6 Ausbildungsplätze für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r pro Jahr vorgesehen.

 

Zusätzlich werden regelmäßig seit 2014 zwei Ausbildungsplätze für Studentinnen bzw. Studenten der sozialen Arbeit eingerichtet. Zunächst war ein 2jähriger Turnus vorgesehen, seit 2018 werden diese Ausbildungsplätze jährlich angeboten.

 

Ferner sind in den vergangenen Jahren je nach Bedarf z. B. Ausbildungsplätze für Lebensmittelkontrollassistenten, Hygienekontrolleure/Hygienekontrolleurinnen und Straßenwärter/innen eingerichtet worden. Darüber hinaus sind Ausbildungsplätze für Wirtschaftsinformatik im dualen Studium und für den Studiengang Verwaltungsinformatik geschaffen worden.

 

Bei einer vollen Auslastung aller Ausbildungsplätze werden zukünftig allein im reinen Verwaltungsbereich 36 Nachwuchskräfte parallel ausgebildet. Hinzu kommen 6 dual Studierende im Bereich soziale Arbeit und weitere Auszubildende.

 

Eine weitere Erhöhung der Ausbildungsplätze ist derzeit organisatorisch kaum umsetzbar. Es müssten nicht nur zusätzliche Ausbildungsplätze eingerichtet werden. Um die Ausbildung in erforderlicher und gewohnter Qualität zu gewährleisten, wären bei einer weiteren Erhöhung der Ausbildungsplätze auch zusätzliche Stellenanteile in den ausbildenden Bereichen erforderlich. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass nicht jeder Bereich der Verwaltung für jeden Ausbildungsgang geeignet ist. Somit entfallen z.B. der Fachdienst Informations- und Kommunikationstechnik oder die Regional- und Bauleitplanung vollständig als Ausbildungsstellen für Anwärter/innen für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt oder für Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r.

 

Auch ist es nicht damit getan, Ausbildungsplätze anzubieten. Es gilt auch ausreichend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildungsplätze zu gewinnen. Insofern werden neben der eigenen Ausbildung beim Landkreis Lüneburg auch eine Vielzahl an Schülerpraktika durchgeführt. Die Unterbringung und Anleitung wäre bei einer weiteren Erhöhung der Ausbildungsplätze bei den gegebenen Rahmenbedingungen nicht mehr im bisherigen Umfang möglich.

 

Allein aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag der Fraktion DIE LINKE "Erhöhung der Ausbildungsplätze" abzulehnen.

 

Der Vollständigkeit halber und nur nachrichtlich ergänzend noch eine Zusammenstellung der Aufwendungen pro Ausbildungsplatz:

 

Ein/e Kreisinspektoranwärter/in erhält derzeit ca. 57.030,00 € Bezüge in 3 Jahren. Die Kosten für die Ausbildung an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung belaufen sich auf insgesamt 7.755,00 EUR. 

Für eine/n Auszubildende/n im Bereich der Verwaltungsfachangestellten betragen die Personalkosten derzeit ca. 50.800,00 EUR und die Entgelte an das Nds. Studieninstitut 2.251,60 EUR für jeweils drei Jahre.

Hinzu kommen weitere Aufwendungen für Lehrmittel, Trennungsgeld, Ausstattung eines Büroausbildungsplatzes, die jeweiligen Ausbildenden und die für alle Beschäftigten zu berücksichtigenden Gemeinkosten.

 

2.

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN hat mit Datum vom 05.12.2019 den als Anlage 11 beigefügten Antrag "Einrichtung einer weiteren, halben Stelle als Gleichstellungsbeauftragte für Landkreis und Hansestadt Lüneburg" gestellt.

 

Zur Begründung wird der Beschluss des OVG Niedersachsen (AZ 5 ME 130/15) angeführt. Die Entscheidung konnte in den gängigen Datenbanken nicht aufgefunden werden und wurde direkt beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefordert.

 

Sie bezieht sich auf einen Einzelfall einer Kommune, in der die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten für eine Gruppe von Auswahlentscheidungen ausgeschlossen war. Die Gleichstellungsbeauftragte war weder an Vorstellungsgesprächen, noch im Rahmen der Auswahlentscheidung, die auf der Grundlage der Vorstellungsgespräche getroffen wurde, ordnungsgemäß beteiligt worden.

 

Im Rahmen ihres Mitwirkungsrechts (§ 9 Abs. 2 S. 2 NKomVG) wirkt die Gleichstellungsbeauftragte „an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben“. Diese Mitwirkung wird durch die Absätze 4 und 5 näher bestimmt und ist zugleich Recht und Pflicht der Gleichstellungsbeauftragten und betrifft sowohl Maßnahmen, die sich auf die Verwaltung der Kommune und ihre Bediensteten beziehen, als auch Entscheidungen der Kommune mit Außenwirkung (Blum, a.a.O., § 9 NKomVG Rn.13).

 

Ein Entschließungsermessen steht der Gleichstellungsbeauftragten insoweit nicht zu. Sie muss Vorhaben, Entscheidungen oder Maßnahmen prüfen und entscheiden, welche Schritte zur Mitwirkung sie unternimmt (vgl. Nds. OVG 17.8.2015 – 5 ME 130/15 – „Pflichtrecht“). Dementsprechend liegen Umfang sowie die Art und Weise der Mitwirkung, also das „Wie“, im Ermessen der Gleichstellungsbeauftragten, soweit nicht durch andere Rechtsvorschriften reglementiert.

 

Sofern die Mitwirkung in einer Prüfung des Vorhabens, der Entscheidung, des Programms oder der Maßnahme auf Verträglichkeit mit dem Anspruch auf gleichwertige Stellen für Frauen und Männer erfolgt, kann die Gleichstellungsbeauftragte entscheiden, welche weiteren Schritte sie unternimmt.

 

Neben dem „Pflichtrecht“ hat die Gleichstellungsbeauftragte weiter ein Anregungsrecht gem. § 9 Abs. 2 S. 3 NKomVG hinsichtlich Vorhaben und Maßnahmen die die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung oder personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Kommune betreffen und hinsichtlich der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Die Ausübung der Anregungsbefugnisse steht sowohl im Entschließungs- als auch im Auswahlermessen der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Mit Blick auf die ihr obliegenden Aufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte unter den ihr gesetzlich zugestandenen Ressourcen gehalten, Prioritäten für ihre Tätigkeit zu setzen.

 

Gesetzlich normiert ist, dass die Wahrnehmung mehrerer Tätigkeiten als Gleichstellungsbeauftragte bei verschiedenen Kommunen möglich ist (sog. Mehrfachbeauftragung).

 

Zudem ist die Gleichstellungsbeauftragte eines Landkreises, ebenso wie die Gleichstellungsbeauftragte einer großen selbständigen Stadt hauptberuflich tätig. Das heißt, dass sie zu mindestens mit 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigten in der Funktion als Gleichstellungsbeauftragte tätig sein muss.

 

Der Landkreis Lüneburg erfüllt insoweit die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Beschäftigungsumfangs der Gleichstellungsbeauftragten. Auch aus der Rechtsprechung lässt sich die Reichweite ihrer Mitwirkungsrechte und –pflichten nicht dahingehend konkretisieren, dass eine Aufstockung der Arbeitszeit zur Erledigung der Aufgaben notwendig ist. Es liegt vielmehr in der Verantwortung der Gleichstellungsbeauftragten, die für eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung sicherlich erforderlichen Prioritäten zu setzen.

 

Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN "Einrichtung einer weiteren, halben Stelle als Gleichstellungsbeauftragte für Landkreis und Hansestadt Lüneburg" abzulehnen.

 

Sollte dennoch die Einrichtung einer weiteren, halben Stelle als Gleichstellungsbeauftragte für Landkreis und Hansestadt Lüneburg angestrebt werden, kann eine solche Entscheidung nicht allein vom Kreistag getroffen werden, sondern obliegt im Rahmen seiner Zuständigkeit ebenfalls dem Rat der Hansestadt Lüneburg. 

 

Nachfolgend einige Sätze zur Kooperation mit der Hansestadt Lüneburg im Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten:

 

Im ersten Halbjahr 2007 wurde seitens der Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg geprüft, ob und inwieweit sich Synergieeffekte durch eine interkommunale Zusammenarbeit im Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Familienbüros für Hansestadt und Landkreis Lüneburg ergeben könnten.

 

Es zeichnete sich ab, dass für den Aufgabenbereich des Familienbüros eine ansonsten neu zu schaffende Stelle (je 0,5 bei Hansestadt und Landkreis) eingespart werden könnte, wenn es gelingen würde, für Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte, die für jede Kommune mit der Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig wird, zu bestellen. Dann könnte die andere Stelleninhaberin mit ihrer Stelle im Familienbüro eingesetzt werden und dort jeweils zur Hälfte für Hansestadt und Landkreis Lüneburg tätig werden.

 

Nachdem der Sachverhalt dem Niedersächsischen Innenministerium berichtet und von dort als möglich und rechtlich nicht zu beanstanden bewertet war, wurde auf der Grundlage des Erlasses nach Entscheidung des Kreistages eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit Wirkung vom 01.02.2009 geschlossen (siehe Vorlage 2008/209).

 

Die Gleichstellungsbeauftragte ist seitdem für beide Verwaltungen hauptberuflich jeweils mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit tätig. Die 1,0 Stelle ist beim Landkreis eingerichtet.

 

Die Vereinbarung kann zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30.06. des Jahres, in welchem die Kündigung wirksam werden soll, der anderen Vertragspartei erklärt werden.

 

Ergänzend zu vorstehender Vereinbarung haben beide Vertragspartner jeweils eine Vertretung für längere Abwesenheiten der Gleichstellungsbeauftragten bestellt. Für den Landkreis ist Frau Dr. Panebianco vom Kreisausschuss benannt worden (siehe dazu Vorlage 2011/031).

 

3.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes für den Landkreis Lüneburg ist geplant, Fördermittel für die Stelle eines sog. Klimaschutzmanagers einzuwerben, Fördermittelgeber ist der Bund.

Die Stelle wird für maximal 24 Monate zu 65 % gefördert.

 

Zu den Aufgaben der geförderten Stelle gehören:

- die Initiierung, Koordinierung und Unterstützung, der im Radverkehrskonzept des Landkreises

  vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen

- die Aktivierung und Vernetzung der Projektpartner und Akteure (zur Umsetzung der Maßnahmen)

- das Monitoring und Controlling für die Umsetzung der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes

- die Erstellung der Nachweise und Projektberichte zum Fördermittelabruf

- die Fördermittelakquise für die Umsetzung der Maßnahmen des Konzeptes

 

Auf der Stelle wird ausschließlich die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bearbeitet. Die Übernahme anderer Aufgaben ist bei einer Förderung auch ausgeschlossen.

Geplant ist, das Radverkehrskonzept frühestens im Februar beschließen zu lassen. Für die Beantragung der Stelle ist der Beschluss des Konzeptes zwingende Voraussetzung

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 20.01.2020:

Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an dem Leitprojekt „Nachhaltige Regionalentwicklung in der Biosphärenregion Elbe-Schaalsee“ (siehe dazu Vorlage 2019/391). Am 14.01.2020 ist die Entscheidung getroffen worden, dass sich die Landkreise Lüneburg und Ludwigslust-Parchim die Leitprojektträgerschaft teilen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim übernimmt die Projektträgerschaft für das Dachprojekt und das Teilprojekt „Nachhaltige Wirtschaftskreisläufe im Bereich Landwirtschaft und Ernährung“. Der Landkreis Lüneburg übernimmt die Projektträgerschaft für die Teilprojekte „Nachhaltige Tourismusentwicklung und Mobilität“ sowie die „Nachhaltige Kommunalentwicklung“.

 

Mit der Projektübernahme ist die Einrichtung einer zeitlich befristeten Stelle für eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in im Umfang von 0,75 VZÄ nach E 13 TVöD erforderlich. Für das Projekt ist eine Laufzeit von 3 Jahren (07/2020 – 06/2023) vorgesehen. Es soll eine Förderung von 80 % beantragt werden.

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.12.2019 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - zur Kenntnis genommen

Erweitern

06.01.2020 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - zur Kenntnis genommen

Erweitern

17.01.2020 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.01.2020 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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