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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt , dass der Landkreis Lüneburg ab 2005 wieder jährlich Kostenübernahmen gewährt.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Basierend auf den Einsparvorgaben aus dem Jahre 2003 wurde für die Produkthaushalte 2004 und 2005 für die Produktgruppe 07.02 und somit für das Produkt 07.02.20 – Außerschulische Kinder- und Jugendbildung – folgender Einsparvorschlag geplant und auch teilweise umgesetzt:

 

Eine jährlich wiederkehrende Ausgabe ergibt sich im Bereich der Kostenübernahmen, und zwar in einer Größenordnung von rund 17.000,00 Euro bis 20.000,00 Euro.

 

Basierend auf § 90 KJHG können Erziehungsberechtigte, die ihr Kind oder ihre Kinder auf eine mehrtägige Ferienfreizeit bei einem freien Träger der Jugendhilfe schicken, die teilweise oder vollständige Übernahme des Teilnehmerbeitrags durch den Landkreis Lüneburg beantragen.

 

Vor diesem Hintergrund können Teilnehmerbeiträge für eine Ferienfreizeit bis zu einer maximalen Höhe von 310,00 Euro pro Kind übernommen werden. Es gehen rund 100 Anträge pro Jahr ein und werden auch in der Regel positiv beschieden. In diesen 100 Anträgen sind durchschnittlich 20 bis 25 so genannte Wiederholer. Dies sind Erziehungsberechtigte, die ihr Kind jedes Jahr für eine entsprechende Freizeit anmelden und einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Hier setzte der Verwaltungsvorschlag für die Einsparung an.

 

Die Stadt Lüneburg bewilligt eine Kostenübernahme bei einer ähnlichen Regelung – nur alle zwei Jahre. Diese Regelung wird ab 2004 übernommen. Ausgehen von durchschnittlich 20 bis 25 „Wiederholern“ ergibt dies ein Sparpotential von rund 5.000,00 bis 6.000,00 Euro, das natürlich erst im Produkthaushalt 2005 wirksam werden können.

 

2004 wurde im Ausschuss über diese Planungen berichtet und diese zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt dies entsprechend umzusetzen. Somit haben alle Bescheide über eine Kostenübernahme aus dem Jahre 2004 den Zusatz erhalten, dass eine Kostenübernahme im Jahre 2005 nicht möglich ist. In einem zweiten Schritt wurde in dem Produkthaushalt 2005 die potentielle Einsparung von 5.000,00 Euro in den Produkthaushalt eingearbeitet.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Produkthaushalt 2005 wurde das Ziel für das Produkt 07.02.20 gegenüber dem Entwurf wie Folgt geändert:

 

„Keine Kürzung des Ansatzes für Ferienfahrten um 5.000,00 Euro. Über die künftigen Bewilligungsmodalitäten wird im Jugendhilfeausschuss beraten.“

 

Verwaltungsseitig wird dieser Beschluss dahingehend interpretiert, dass ab 2005 zu der ursprünglichen Fördermodalität zurückgekehrt werden soll und somit wieder jährliche Kostenübernahmen gewährt werden. Daher obiger Beschlussvorschlag.

 

Abschließend bleibt zu beraten bzw. zu entscheiden, ob die Bescheide aus dem Jahr 2004 formell aufzuheben sind.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass bereits im Februar die ersten Anfragen und Anträge auf eine Kostenübernahme an die Verwaltung herangetragen werden. Vor diesem Hintergrund würde es
die Verwaltung begrüßen, wenn bereits in der Januarsitzung eine endgültige Entscheidung bezüglich
der Fördermodalität beraten und entschieden wird.

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Beschlüsse

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26.01.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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