Beschlussvorlage - 2005/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenübernahmen 2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Silke Harck
- Verantwortlich:
- Metzdorf, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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26.01.2005
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Sachverhalt
Sachlage:
Basierend auf den Einsparvorgaben aus dem Jahre 2003 wurde für
die Produkthaushalte 2004 und 2005 für die Produktgruppe 07.02 und somit für
das Produkt 07.02.20 Außerschulische Kinder- und Jugendbildung folgender
Einsparvorschlag geplant und auch teilweise umgesetzt:
Eine jährlich wiederkehrende Ausgabe ergibt sich im Bereich der
Kostenübernahmen, und zwar in einer Größenordnung von rund 17.000,00 Euro bis
20.000,00 Euro.
Basierend auf § 90 KJHG können Erziehungsberechtigte, die ihr
Kind oder ihre Kinder auf eine mehrtägige Ferienfreizeit bei einem freien
Träger der Jugendhilfe schicken, die teilweise oder vollständige Übernahme des
Teilnehmerbeitrags durch den Landkreis Lüneburg beantragen.
Vor diesem Hintergrund können Teilnehmerbeiträge für eine
Ferienfreizeit bis zu einer maximalen Höhe von 310,00 Euro pro Kind
übernommen werden. Es gehen rund 100 Anträge pro Jahr ein und werden auch in
der Regel positiv beschieden. In diesen 100 Anträgen sind durchschnittlich 20
bis 25 so genannte Wiederholer. Dies sind Erziehungsberechtigte, die ihr Kind
jedes Jahr für eine entsprechende Freizeit anmelden und einen entsprechenden
Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Hier setzte der Verwaltungsvorschlag für die Einsparung an.
Die Stadt Lüneburg bewilligt eine Kostenübernahme bei einer
ähnlichen Regelung nur alle zwei Jahre. Diese Regelung wird ab 2004
übernommen. Ausgehen von durchschnittlich 20 bis 25 Wiederholern ergibt dies
ein Sparpotential von rund 5.000,00 bis 6.000,00 Euro, das natürlich erst im
Produkthaushalt 2005 wirksam werden können.
2004 wurde im Ausschuss über diese Planungen berichtet und
diese zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt dies
entsprechend umzusetzen. Somit haben alle Bescheide über eine Kostenübernahme
aus dem Jahre 2004 den Zusatz erhalten, dass eine Kostenübernahme im Jahre 2005
nicht möglich ist. In einem zweiten Schritt wurde in dem Produkthaushalt 2005
die potentielle Einsparung von 5.000,00 Euro in den Produkthaushalt
eingearbeitet.
Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Produkthaushalt 2005
wurde das Ziel für das Produkt 07.02.20 gegenüber dem Entwurf wie Folgt
geändert:
Keine Kürzung des Ansatzes für Ferienfahrten um
5.000,00 Euro. Über die künftigen Bewilligungsmodalitäten wird im
Jugendhilfeausschuss beraten.
Verwaltungsseitig wird dieser Beschluss dahingehend
interpretiert, dass ab 2005 zu der ursprünglichen Fördermodalität zurückgekehrt
werden soll und somit wieder jährliche Kostenübernahmen gewährt werden. Daher
obiger Beschlussvorschlag.
Abschließend bleibt zu beraten bzw. zu entscheiden, ob die
Bescheide aus dem Jahr 2004 formell aufzuheben sind.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass bereits im
Februar die ersten Anfragen und Anträge auf eine Kostenübernahme an die
Verwaltung herangetragen werden. Vor diesem Hintergrund würde es
die Verwaltung begrüßen, wenn bereits in der Januarsitzung eine endgültige
Entscheidung bezüglich
der Fördermodalität beraten und entschieden wird.
