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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Das Leitbild und die Geschäftsordnung der „Regionalkonferenz Alter und Pflege“ werden beschlossen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

In der Sozialausschusssitzung am 20.02.2019 wurde berichtet, dass die Arbeit der Alten- und Pflegekonferenz ins Stocken geraten ist. Es hat sich daraufhin eine Gruppe von Kreistagsabgeordneten des Sozialausschusses gefunden, die ein Leitbild und eine neue Geschäftsordnung für eine „Regionalkonferenz Alter und Pflege“ entwickelt hat. Zur letzten Arbeitsgruppensitzung wurde ein Leitbild und eine Geschäftsordnung erarbeitet und einvernehmlich abgestimmt. Leitbild und Geschäftsordnung sind vom Kreisausschuss zu beschließen.

 

§ 3 der neuen Geschäftsordnung bestimmt das der/die Vorsitzender/Vorsitzende der Regionalkonferenz aus der Mitte der im Sozialausschuss vertretenen Kreistagsabgeordneten gewählt wird. Die Wahl erfolgt im Sozialausschuss. Formal wäre der Vorsitz der Regionalkonferenz erst nach Zustimmung des Kreistages zur Geschäftsordnung wählbar. Um allerdings zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, erfolgt die Wahl des Vorsitzes daher vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zur Geschäftsordnung in dem dem Kreistag vorgeschalteten Sozialausschuss vom 29.01.2020

 

Die erste Regionalkonferenz wird noch durch die gebildete Arbeitsgruppe am 24.02.2020 vorbereitet.

Im Juni 2020 soll die Regionalkonferenz erstmalig tagen und mit der Einführung des Leitbildes, der Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Bildung der Steuerungsgruppe beschäftigen.

 

Ergänzende Sachlage vom 04.02.2020:

 

Die Verwaltung nimmt die Diskussion im Ausschuss für Soziales und Gesundheit über die Hansestadt Lüneburg als Mitglied im Sinne von § 2 der Geschäftsordnung der Regionalen Konferenz Alter und Pflege (ReKAP) zum Anlass, weitere Aspekte, die für einen Sitz der Hansestadt bzw. der Gesundheitsholding in der ReKAP sprechen, einzubringen.

 

Der Landkreis Lüneburg ist nach § 4 des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) in seiner geplanten künftigen Fassung verpflichtet, eine Pflegekonferenz zu bilden. Die Pflegekonferenz hat die Aufgabe, Vertreterinnen und Vertreter, die mit Themen der pflegerischen Versorgung vertraut sind, zusammenzubringen, um unter anderem die folgenden Angelegenheiten zu beraten:

 

  • pflegerische Versorgung der Bevölkerung
  • notwendige kommunale Pflege- und Unterstützungsstrukturen
  • kommunale pflegerische Beratungsstrukturen
  • Schaffung von altersgerechten Quartiersstrukturen
  • Koordinierung der praktischen Pflegeausbildung

 

Die Hansestadt nimmt bei den oben genannten Punkten eine wichtige Stellung im System der Alten- und Pflegelandschaft im Landkreis wahr. Sie ist Eigentümerin der Gesundheitsholding und bietet damit die größte Anzahl an Arbeitsplätzen im Bereich von Dienstleistungen rund um die Pflege. Neben dem Krankenhaus mit seiner Klinik für Geriatrie und der Psychiatrie mit der Fachabteilung für Gerontopsychiatrie betreibt die Gesundheitsholding auch ein Alten- und Pflegeheim und ist größte Ausbilderin für Pflegekräfte im Landkreis.

 

Ferner bilden Hansestadt und Landkreis mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt eine gemeinsame Institution, die für die Bürgerinnen und Bürger in Hansestadt und Landkreis pflegerische Beratung bietet. In mehreren Stadtteilhäusern im gesamten Stadtgebiet werden verschiedenste Dienste und Leistungen für Senioren und Seniorinnen angeboten. Mit der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (Lüwo-Bau) ist die Hansestadt darüber hinaus auch eine wichtige Akteurin, die Wohnraum im sowohl im günstigen Mietpreissegment als auch barrierefrei und pflegegerecht zur Verfügung stellt.

 

Die Geschäftsordnung wurde in "§ 2 Mitglieder" ergänzt um "Hansestadt Lüneburg zwei Vertreter*innen".

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.01.2020 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.03.2020 - Kreistag - geändert beschlossen

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