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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt die finanzielle Beteiligung des Landkreises am Psychiatrischen Krisendienst ab 01.01.2020 auf jährlich 47.500 Euro zu erhöhen. Sie wird ermächtigt mit dem Vertragspartner die Vertragsanpassung zu verhandeln.

Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, der Psychiatrischen Klinik Lüneburg in Anlehnung an die Regelung aus § 9 Abs. 2 des Kooperationsvertrages aufgrund der Abrechnung 2018 einen Betrag von 9.000,00 Euro zu erstatten.

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Zwischen der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH und dem Landkreis Lüneburg besteht seit 2011 ein Kooperationsvertrag, der die Einrichtung und Unterhaltung eines psychiatrischen Krisendienstes im Landkreis Lüneburg zum Gegenstand hat. Der psychiatrische Krisendienst, bietet Menschen in psychiatrischen Notlagen eine schnelle, fachlich qualifizierte Hilfe außerhalb der Sprechzeiten anderer Angebote. Die Laufzeit des Vertrages ist mit Beschluss des Kreistages (Vorlagennummer 2019/124) vom 27. Mai 2019 unter Beteiligung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zunächst bis zum 31.12.2021 befristet.

Der Vertrag sieht eine finanzielle Beteiligung im Verhältnis 80:20 vor, vom Gesamtbudget trägt die psychiatrische Klinik 10.000 Euro und der Landkreis 40.000 Euro. Die psychiatrische Klinik stellt darüber hinaus die Sachmittel wie Büro samt technischer Ausstattung, Mobiltelefon und Dienstfahrzeug zur Verfügung.

Die Abrechnungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die finanzielle Ausstattung des Krisendienstes nicht auskömmlich ist. Im Durchschnitt lag eine Unterdeckung von 5.000 Euro vor.

Die Abrechnung des Krisendienstes für das Jahr 2018 weist sogar einen Fehlbetrag von 9.210,50 Euro auf.

Die vertragliche Regelung sieht vor, dass die Leistungen des Krisendienstes bei aufgebrauchten Finanzmitteln entweder eingestellt oder er fortgeführt wird, wenn der Landkreis den Fehlbetrag übernimmt. In der Vergangenheit hat sich die Psychiatrische Klinik an den Fehlbeträgen jeweils beteiligt. In der Regel hat sie die über die Tausenderstelle hinausgehenden Beträge übernommen.

Die Psychiatrische Klinik Lüneburg hat gegenüber dem Landkreis die Erstattung des Fehlbetrages aus 2018 in Höhe von 9.000,00 Euro geltend gemacht. Die Verwaltung empfiehlt den Ausgleich des Fehlbetrages.

Da der Vertrag regelmäßig ein Defizit aufweist, hält die Verwaltung eine Vertragsanpassung der Finanzierungsregelung für angemessen, um künftige Nachzahlungen zu vermeiden und die Finanzierung des Krisendienstes zu sichern.

Der psychiatrische Krisendienst agiert überwiegend über telefonische Kontakte mit den Betroffenen. Es wird allerdings durchaus als notwendig angesehen, dass die Betroffenen verstärkt vor Ort aufgesucht werden, um eine bessere Hilfeleistung erbringen zu können. Hierdurch lassen sich psychiatrische Unterbringungen vermeiden. Auch die psychiatrische Klinikunterstützt diesen Ansatz und würde ihren finanziellen Beitrag um 2.500 Euro erhöhen. In gleicher Höhe könnte auch der Landkreis erhöhen. Zusammen mit dem regelmäßigen Defizit, um welches aufgestockt werden sollte, ergibt sich ein Mehrbetrag vom Landkreis in Höhe von 7.500 Euro. Die Gesamtfinanzierung des Projektes beliefe sich dann auf 60.000 Euro.

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Beschlüsse

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29.01.2020 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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