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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2019/377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Hebammen im Landkreis Lüneburg beschließt der Kreistag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 wird in der Kreisverwaltung Lüneburg eine Hebammenzentrale eingerichtet, die mit einer Hebamme und einer Verwaltungskraft mit jeweils einer halben Stelle besetzt ist.  

2. Freiberufliche Hebammen, die sich im Landkreis Lüneburg niederlassen, werden mit einem Zuschuss zur Existenzgründung von bis zu 4000.- Euro gefördert.

3. Freiberuflich tätige Hebammen, die sich beruflich fortbilden, erhalten vom Landkreis Lüneburg eine Förderung von bis zu 400.- Euro jährlich.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage Antragsteller:

Die im Rahmen einer Hebammenrichtlinie geforderten Maßnahmen und die damit einhergehenden Verbesserungen der beruflichen Situation von Hebammen sind geeignet dazu beizutragen, die angespannte Versorgungslage mit Hebammen im Landkreis Lüneburg zu verbessern.

Stellungnahme der Verwaltung vom 09.01.2020:

 KTA Bothe hat beantragt, dass eine Hebammenrichtlinie für den Landkreis Lüneburg erstellt wird.

Weiterer Inhalt des Antrages ist:

  1. Einrichtung einer Hebammenzentrale in der Kreisverwaltung Lüneburg, die mit einer Hebamme und einer Verwaltungskraft mit jeweils einer 0,5 Stelle besetzt ist.
  1. freiberufliche Hebammen, die sich im Landkreis Lüneburg niederlassen, werden mit einem Zuschuss zur Existenzgründung von bis zu 4000,00 € gefördert
  2. Freiberuflich tätige Hebammen, die sich beruflich fortbilden, erhalten vom Landkreis Lüneburg eine Förderung von bis zu 400,00 € täglich

 

Hintergrund für den Antrag ist die Einschätzung, „dass durch eine Hebammenzentrale die angespannte Versorgungsanlage mit Hebammen im Landkreis Lüneburg verbessert werden kann“.

 

Dieser Antrag wurde durch einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ergänzt um Fragen zur Anzahl der Geburten im Landkreis Lüneburg, zur Anzahl der Hebammen nach Tätigkeit (angestellt und freiberuflich) und Angeboten (Betreuung während der Schwangerschaft, Wochenpflege und Hausgeburten).

 

Krankenversicherte haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung unter anderem Anspruch auf Hebammenhilfe. Dieses ergibt sich aus § 24d SGB V.

Damit sind auch die Krankenversicherungen verantwortlich dafür, ein ausreichendes Angebot für diese Hilfe vorzuhalten.

 

Zu den einzelnen Punkten:

 

Bedarf/Förderung der Ansiedlung:

 

Der Landkreis Lüneburg hatte 2018 im Vergleich zu umliegenden Landkreisen in Bezug auf die Lebendgeburten (2018: 1.633 Lebendgeburten) die meisten Hebammen.

 

Landkreis

Gesamtzahl

je 10.000 Lebendgeburten

Lüneburg

56

342,9

Celle

51

319,1

Harburg

58

252,9

Lüchow Dannenberg

9

253,5

Uelzen

23

328,6

Stade

63

322,3

Verden

44

338,7

(Quelle: Jahresstatistik der unteren Gesundheitsbehörden für 2018 des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA)).

 

Detailliertere Aussagen sind auf der Grundlage dieser Statistik nicht möglich.

Alle Hebammen, egal ob im Krankenhaus beschäftigt oder freiberuflich tätig, sind verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Daher liegen dem Gesundheitsamt aktuelle Zahlen über die im Landkreis Lüneburg wohnenden/tätigen Hebammen vor.

 

 

 

Zahlen aus den Meldungen, die dem Gesundheitsamt vorliegen:

 

 

Jahr

Im Krankenhaus beschäftigt

Ausschließlich freiberuflich tätig

Krankenhaus und freiberuflich

Betreuung während der Schwangerschaft

Wochenpflege

Hausgeburt

2015

18

40

10

38

46

10

2019

19

44

9

46

51

7

 

Die Zahl der Hebammen ist von 58 in 2015 auf 63 in 2019, Stand jeweils 31.12. des Jahres, gestiegen.

 

Laut LSN-online Statistik, Tabelle Z1100001 gab es im Landkreis Lüneburg 2018 1.633 Geburten, die über die Standesämter gemeldet wurden. Aktuellere Zahlen liegen leider nicht vor. Die Zahl der Geburten, die im Städtischen Klinikum Lüneburg stattfinden, ist höher, da dort auch Geburten von Kindern stattfinden, die nicht im Landkreis Lüneburg wohnen. Maßgeblich ist jedoch die Zahl der Geburten von Kindern, die im Landkreis Lüneburg versorgt werden müssen.

Die Zahl der Geburten im Landkreis Lüneburg lag in den letzten fünf Jahren zwischen 1.543 und 1.726, im Mittel waren es 1.635 Geburten pro Jahr.

 

Den durchschnittlich 1.635 Geburten stehen insgesamt 53 Hebammen gegenüber, die freiberuflich Vor-und Nachsorge anbieten. Rechnet man die Geburten pro Jahr auf Geburten pro Monat runter ergibt das 136 Geburten.

Bei 53 Hebammen sind pro Monat 2,57 Schwangere bzw. Entbundene zu betreuen.

 

Aufgrund dieser Zahlen wird aktuell kein zusätzlicher Bedarf an Hebammen im Landkreis Lüneburg gesehen.

 

Durch das Hebammenreformgesetz ist die Hebammenausbildung akademisiert worden. Zugangsvoraussetzungen für ein Studium sind:

der Abschluss einer 12-jährigen allgemeinen Schulausbildung oder

eine Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin, oder

eine Berufsausbildung als Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin oder

eine Berufsausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann oder

eine Ausbildung zur für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenschwester.

 

Die Dauer des Studiums wird auf 6 bis maximal 8 Semester festgelegt.

Es handelt sich um ein duales Studium, welches mindestens 4400 Stunden umfasst, davon entfallen 2200 Stunden auf den praktischen Teil.

 

Wie sich die Zahl der neu ausgebildeten Hebammen ab 01.01.2020 nach Inkrafttreten der Änderungen durch das Hebammenreformgesetz entwickelt, kann jetzt nicht beurteilt werden.

 

Ab 01.01.2020 ist auch eine Änderung des niedersächsischen Hebammengesetzes in Kraft getreten. Diese Änderung beinhaltet unter anderem eine Ausweitung der Meldepflichten der Hebammen.

 

Die Hebammen müssen für ein Kalenderjahr bis zum 31. Januar des Folgejahres unter anderem folgende Daten an die Gesundheitsämter melden:

  • die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit sowie den zeitlichen Anteil der Beschäftigungsarten an der wöchentlichen Arbeitszeit
  • die Bereiche, in den sie tätig sind, gegliedert nach folgenden Kategorien:

a)      allgemeine Beratung

b)      vorgeburtliche Betreuung

c)      Geburtsvorbereitung

d)      Geburtshilfe

e)      Nachgeburtliche Betreuung und Beratung

f)        Familienhebammentätigkeit

g)      Sonstige Tätigkeiten.

 

Zukünftig müssen die Gesundheitsämter diese Daten bis zum 31. März des Jahres an das Land Niedersachsen weitermelden. Dort erfolgt eine Auswertung unter anderem nach Altersgruppen der Hebammen und nach den tatsächlichen Angeboten der Hebammen. Damit soll zukünftig die Einschätzung eines weiteren Bedarfes an Hebammen erleichtert werden.

 

Hebammenzentrale/Vermittlung von Hebammen:

 

Schon jetzt gibt es verschiedene Portale, auf denen werdende Eltern nach einer Hebamme suchen können. Jüngstes Beispiel, welches über die „Frühen Hilfen“ publiziert wurde, ist das Portal www.hebammensuche.de. Dort können sich Hebammen registrieren lassen und auch freie Kapazitäten angeben. Die Nutzung des Portals www.hebammensuche.de ist nach Aussage des Anbieters kostenfrei für die Hebammen.

 

Eine weitere Suchmöglichkeit wird über den Hebammenverband Niedersachsen angeboten. Dort wird das Portal www.hebliste.de über einen Link angeboten.
Die Suche ist jeweils für den Wohnort in Kombination mit dem voraussichtlichen Entbindungsmonat möglich.

 

Im Rahmen der „Frühen Hilfen“ ist das städtische Klinikum Lüneburg als einzige Entbindungsklinik im Landkreis Lüneburg dafür sensibilisiert, bei Bedarf Familienhebammen zu vermitteln.

 

Wenn tatsächlich eine Hebammenzentrale eingerichtet werden sollte, ist zu überlegen, ob diese an bereits vorhandene Strukturen angeschlossen werden kann, als Beispiel sei das Familienbüro für Stadt und Landkreis Lüneburg genannt.

 

Eine Nachfrage beim Landkreis Stade hat ergeben, dass dort eine Hebammenzentrale im Januar 2020 in Betrieb gehen wird. Die Aufgabe wurde vom Landkreis Stade an die Diakonie übertragen. Dort sollen zwei Mitarbeiterinnen sich insgesamt eine 0,5-Stelle teilen. Die Kosten für die Hebammenzentrale werden voraussichtlich 40.000,00 € pro Jahr betragen. Dabei handelt es sich um eine Kostenschätzung der Diakonie.

Der Bedarf für eine solche Hebammenzentrale wurde für den Landkreis Stade in einer Bachelorarbeit ermittelt und bejaht.

 

Förderung der Fortbildung:

 

In die Richtlinie soll unter anderem eine Förderung der Fortbildungen aufgenommen werden. Nach § 2 Abs. 2 niedersächsisches Hebammengesetzes (NHebG) sind Hebammen verpflichtet, alle drei Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen und diese auch dem Gesundheitsamt zu melden.

Vom Hebammenverband Niedersachsen e.V. werden verschiedene Fortbildungen angeboten. Die Kosten für die Fortbildungen liegen nach aktuellen Recherchen zwischen 64,00 € und 110,00 €. Eine jährliche Förderung von bis zu 400,00 € ist aus Sicht des Gesundheitsamtes nicht erforderlich.

 

 

Unter Berücksichtigung des Vorgenannten, insbesondere im Hinblick auf den gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe gegenüber den Krankenkassen, hält der Fachdienst 53 aktuell die Einrichtung einer Hebammenzentrale und den Erlass einer Hebammenrichtlinie für nicht erforderlich.

 

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Beschlüsse

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11.11.2019 - Kreistag - vertagt

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16.12.2019 - Kreistag - geändert beschlossen

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29.01.2020 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - geändert beschlossen

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24.02.2020 - Kreistag

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