Beschlussvorlage - 2020/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung des Programmes "Produktion+" zur KMU- Förderung für den Zeitraum 2020- 2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Beteiligt:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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10.02.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg hat gemeinsam mit den Kommunen und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) in der laufenden EU-Förderperiode (2014 - 2020) sehr erfolgreich das Programm „Produktion+“ zum Wissens- und Technologietransfer eingeführt.
Diesbezüglich wird auch auf die Vorlage 2015/023 verwiesen.
Ziel des Programms „Produktion+“ ist eine Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Anwendung von neuem Wissen und neuen Technologien. Hierfür erhalten KMU eine qualifizierte und passgenaue Beratungs- und Umsetzungsunterstützung. Durch den Wissens- und Technologientransfer werden Innovationen von Produkten und Prozessen in Unternehmen befördert, beschleunigt und erleichtert. Hierdurch sollen Wertschöpfung und nachhaltige Arbeitsplatzeffekte ausgelöst werden.
In der ersten Programmphase seit April 2016 konnten 36 Unternehmen im Landkreis Lüneburg von qualifizierten Beratungen durch Technologieexperten im Rahmen von „Produktion+“ profitieren.
Mit den unterstützten Projekten beabsichtigen die Unternehmen laut Selbstauskunft eine Steigerung der Umsätze um 8,8 Millionen EUR/ Jahr sowie eine Kostenreduktion um 270.000 EUR/ Jahr. Ferner konnten durch „Produktion+“ Fördermittel für innovative Entwicklungsprojekte im Umfang von 600.000 EUR eingeworben werden.
Die durch „Produktion+“ bisher unterstützten 36 Unternehmen verteilen sich auf die Branchen Verarbeitendes Gewerbe (17), Handwerk (10), Handel (4), Gesundheit (3) und Dienstleistungen (2).
In 31 Fällen ging es um Themen der Digitalisierung, in den verbleibenden 5 Fällen wurden Innovationen wie neue Produkte oder Produktionsverfahren befördert. Für qualifizierte Beratungen durch Technologieexperten wurden dabei 170.000 EUR eingesetzt.
Der Landkreis Lüneburg kooperiert in der Umsetzung des Projektes „Produktion+“ seit April 2016 mit dem Landkreis Emsland sowie mit der Region Hannover. Die Kooperation wird fortgeführt. Die Zwischenbilanz in der Anlage weist einige Beispiele der geförderten Projekte aus.
Es wird nun wird die Projektfortsetzung bis zum Ende der Geltung der Förderperiode, d.h. bis zum 30.06.2022, vorgeschlagen.
Für die Region (Landkreis) Lüneburg wird über die zweite Programmlaufzeit (26,5 Monate; vom 16.04.2020 bis einschließlich 30.06.2022) von Ausgaben für qualifizierte Beratungen in Höhe von ca. 113.000 EUR ausgegangen. Der Anteil der kommunalen Kofinanzierung beträgt danach ca. 56.500 EUR (50 %). Das bedeutet, das kommunale Kofinanzierungsmittel in Höhe von ca. 25.600 EUR pro Jahr aufgewendet werden müssen. Hiervon übernimmt der Landkreis Lüneburg 50 % = 12.800 EUR/ Jahr. Über die verbleibende Programmlaufzeit entspricht das einem Betrag von ca. 28.250 EUR. Die zweite Hälfte der kommunalen Kofinanzierung erfolgt durch die Städte, Einheits- und Samtgemeinden.
Entsprechende Haushaltsmittel zur Finanzierung des Programms sind eingeplant.
Bewährt hat sich in der ersten Programmlaufzeit die Einforderung der Kofinanzierung von der Kommune, in der der geförderte Betrieb seinen Sitz hat. Daraus ergäbe sich nachfolgende Finanzierung je Förderfall:
Zuschuss: 4.760 EUR (netto)
Finanzierung:
EU-Mittel 2.380 EUR
Landkreis Lüneburg 1.190 EUR
betroffene Kommune 1.190 EUR.
Bisher haben Unternehmen aus verschiedensten Teilen des Landkreises von „Produktion+“ profitiert, es sollten also weiterhin alle Kommunen entsprechende Kofinanzierungsmittel in ihren Haushalten berücksichtigen.
Da die Fortführung des Förderprogramms "Produktion+" ab April 2020 erfolgen soll, ist die Bereitstellung der Kofinanzierungsmittel bis zu diesem Zeitpunkt erforderlich. Die Vorgehensweise zur kommunalen Kofinanzierung wird mit den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen abgestimmt.
Sofern der Förderantrag bewilligt wird, soll die Durchführung von "Produktion+" über die W.LG erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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