Beschlussvorlage - 2020/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung der Lehrschwimmbecken Oedeme und Bleckede durch kreiseigene Schulen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Srugis, Freia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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13.02.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Beratung
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16.04.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
In der Sitzung des Kreistages vom 15.12.1997 wurde beschlossen, dass sich Eltern finanziell an den Kosten für den Schwimmunterricht ihrer Kinder an den kreiseigenen Schulen beteiligen sollen, um eine Schließung der Lehrschwimmbecken zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt stand im Raum, die Becken aufgrund immenser Kosten und der angespannten Haushaltssituation zu schließen.
Da dieses rechtlich nicht durchsetzbar war, wurde im Kreisausschuss am 28.08.2000 beschlossen, dass für die Lehrschwimmbecken Oedeme und Bleckede ein Nutzungskonzept zu erarbeiten ist und das Bad verstärkt den Vereinen zur Verfügung gestellt werden soll. Gleichzeitig wurde der Stundensatz angehoben. Es wurde weiter im Kreisausschuss festgelegt, dass auch die Schulen, mit Ausnahme der Förderschulen und den damaligen Orientierungsstufen, den Stundensatz zu zahlen haben. Die Einnahmesituation sollte dadurch verbessert werden.
Die Schulen, die über kein kreiseigenes Schwimmbad verfügen, zahlen ebenfalls eine Gebühr für die Nutzung von Hallen- und Freibädern. Die Höhe ist sehr unterschiedlich und kann nur schwer verglichen werden.
So kostet beispielsweise eine Stunde im Lehrschwimmbecken 36,00 €, eine Bahn in den Salzthermen Lüneburg 55,00 €, das Bewegungsbad 39,50 €/0,5 Stunde und für das Freibad Adendorf wird ab diesem Jahr eine Gebühr von 1,00 €/je Schüler*in pro Sporteinheit erhoben. Schulen, die fußläufig über kein Schwimmbad verfügen, müssen zudem die Kosten für die Fahrten zum Schwimmunterricht aus ihrem vom Landkreis Lüneburg zur Verfügung gestellten Schulbudget bestreiten.
Die Ansätze der Schulen bewegen sich zwischen 500 € und 4.800 € jährlich.
Es ist geplant, in 2020 die Schulbudgets für die Folgejahre neu aufzustellen. Die Kosten für den Schwimmunterricht werden dann entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen der knappen Räume für Sportübungseinheiten am Schulzentrum Oedeme (Sporthallen, Schwimmbecken, Außenplätze) stellte sich die Frage, ob die kreiseigenen Schulen weiterhin für die Nutzung der Lehrschwimmbecken Nutzungsgebühren zu zahlen haben.
Grundsätzlich sind die erforderlichen Schulanlagen nach § 108 Abs. 1 NSchG vom Schulträger zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Dies bedeutet nicht, dass der Schulträger grundsätzlich Schwimmbäder errichten und unterhalten muss, jedoch besteht die Pflicht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Schülerinnen und Schüler ein entsprechendes Angebot –auch im Schwimmunterricht – erhalten.
Schuljahrgang 5 und 6: | mind. 1 Wochenstunde für ein Halbjahr (mind. 20 Unterrichtsstunden) |
Schuljahrgang 7 bis 10: | mind. 40 Wochenstunden, die verteilt oder innerhalb eines Schuljahres gegeben werden können |
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Förderschulen 1. bis 4. Jahrgang: | mind. 40 Unterrichtsstunden |
Förderschulen 5. bis 9. Jahrgang: | mind. 80 Unterrichtsstunden |
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Da Schwimmunterricht verpflichtend zu erteilen ist, sollte auf eine Nutzungsgebühr verzichtet werden. Es handelt sich um eine reine Mittelverschiebung im Landkreis, die Verwaltungsarbeit - sowohl in den Schulen, als auch in den Fachdiensten 35 und 55 - produziert. Zudem wird der Betrag zunächst an den Kreissportbund überwiesen, der dafür eine Verwaltungspauschale einbehalten kann. Die Umsetzung sollte 2021 erfolgen.
