Antrag an Fachausschüsse - 2020/040
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion vom 29.01.2020; Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Lüneburg - Umsetzung des Konzeptes der UNB zur Landschaftspflege (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 04.02.2020)
- Vorlageart:
- Antrag an Fachausschüsse
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Lisa Krambeer
- Beteiligt:
- Umwelt
- Verantwortlich:
- SPD Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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18.02.2020
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Wartend
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz am 18. Februar 2020
Die Verwaltung wird aufgefordert, ihr eigenes Konzept, erstellt von der Unteren Naturschutzbehörde in der Vorlage 2019/112-1, zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes umzusetzen.
Dieses Konzept enthält eine umfassende Darstellung zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes in Form eines eingetragenen Vereins. Die Gründung dieses Verbandes soll so schnell wie möglich in die Wege geleitet und Haushaltsmittel dafür eingeplant werden.
Sachverhalt
Sachlage:
Die UNB hat in der Vorlage 2019/112-1 mit ihrem Konzept „Konzeptentwurf zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes (LPV) Landkreis Lüneburg“ eine hochinteressante und überaus praktikable Darstellung zur Umweltpflege und nachhaltigem Flächenaufbau entworfen, die sich im Landkreis hervorragend umsetzen lässt.
Dieses Konzept bietet folgende Vorteile:
Ein Landschaftspflegeverband bietet geplante und qualifizierte Pflege, um den Verlust von Naturflächen nachhaltig entgegenzuwirken und diese fachgerecht aufzubauen und instand zu halten.
Durch seine Drittelparität aus
o Naturschützern,
o Landwirten und
o Kommunen
in der Besetzung des Vorstandes stellt er eine hervorragende Möglichkeit dar, gemeinsam kooperativ und nachhaltig mit allen Beteiligten eine Strategie zur Landschaftspflege zu erarbeiten und umzusetzen.
Der Landschaftspflegeverband kann aufgrund seiner Organisationsform als eingetragener Verein - im Gegensatz zur Stiftung – auch in folgenden Gebieten tätig werden:
o Pflegemaßnahmen
o Erwerb von Flächen
o Vermarktung von Flächen und Produkten
Ein Landschaftspflegeverband ist rechtlich im Deutschen Verband für Landespflege verankert und mit einer Mustersatzung ausgestattet. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht die Einrichtung eines Landschaftspflegeverbandes explizit vor. Mit den Verbänden in Lüchow, Wolfenbüttel und Göttingen gibt es bereits Vorbilder.
Der SBU-Hof in Breetze eignet sich sehr gut als Pflegehof für den Landschaftspflegeverband.
Die Ziele und Aufgaben des Landschaftspflegehofes wären:
- Vermarktung des Flächenpools, Führen von Ökokonten
- Aufbau von Pflegetrupps für die Landschaftspflege
- Pflegeleistungen für Dritte:
- Pflege Kompensationsmaßnahmen (z.B. Kommunen)
- Qualifizierte Baumpflege
- Aufbau einer Pflegeherde / Kooperation mit Schäfern
Dieses durchdachte und praktisch sehr gut und schnell umsetzbare Konzept sollte daher unbedingt zeitnah realisiert werden, statt ökologisch sinnlose und wenig effektive Diskussionen über Personaleinsatz und Stiftungsorganisation zu führen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 04.02.2020:
In der Vorlage 2019/122-2 wurde dargestellt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Naturschutzstiftung abschließend geprüft wurden und ein entscheidungsfähiger Satzungsentwurf erarbeitet wurde. Auf dieser Grundlage sollte aus Sicht der Verwaltung nunmehr das weitere Vorgehen entschieden werden. Sobald die Naturschutzstiftung gegründet und das Personal eingestellt wurde, kann die Stiftung ihre Arbeit aufnehmen. Ob und zu welchem Zeitpunkt die Gründung einer gGmbH sinnvoll sein kann, wird sich erst im Rahmen der aufgenommenen Tätigkeit der Stiftung herausstellen. In dem Zusammenhang wäre dann ggf. zu entscheiden, ob eine gGmbH die richtige Organisationsform für eine wirtschaftliche Betätigung ist oder ob diese Aufgaben auch durch einen Landschaftspflegeverband wahrgenommen werden können, der möglicherweise durch seine Zusammensetzung eine höhere Akzeptanz und breitere Wirkung entfalten kann. Für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes sind umfangreiche Gespräche mit den Kommunen, Vertretern der Landwirtschaft und Naturschutzverbänden zu führen. Diese Institutionen sollen auch einen Sitz im Kuratorium der Stiftung erhalten. Das Kuratorium eignet sich daher als Beratungs- und Diskussionsforum zu der Frage, ob begleitend zur Stiftung die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes ins Auge gefasst werden sollte. Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Diskussion daher zu einem späteren Zeitpunkt geführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,7 kB
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