Beschlussvorlage - 2020/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung für Investitionstätigkeit beim Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Marita Maseberg
- Verantwortlich:
- Maseberg, Marita
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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09.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 beim Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege bei der Investitionsnummer 6100.09.02 „Aufbau eines Flächenpools“ in Höhe von 60.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg hat im Jahr 2019 ein ererbtes Wohnhaus (siehe Vorlagen mit den Nummern 2019/383 und 2018/318) veräußert und einen Verkaufserlös in Höhe von 440.000 Euro erzielt. Der Erlös lag damit um 60.000 Euro über der laut Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 geplanten Einzahlung von 380.000 Euro.
Der Verkaufserlös ist haushaltsrechtlich der Investitionsnummer 3500.09.34 im Budget der Gebäudewirtschaft zugeordnet. Im Haushaltsplan 2019 wurden die geplanten Einzahlungen von 380.000 Euro mit Zweckbindungsvermerk für den Aufbau eines Flächenpools bei der Investitionsnummer 6100.09.02 versehen.
Damit auch die über den Planansatz hinausgehenden Verkaufserlöse in Höhe von 60.000 Euro für den Aufbau eines Flächenpools eingesetzt werden können, ist der Auszahlungsansatz bei der Investitionsnummer 6100.19.02 in 2019 entsprechend zu erhöhen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 erfolgt sodann eine Übertragung des Auszahlungsansatzes in Höhe von 440.000 Euro als Haushaltsrest in das Haushaltsjahr 2020.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 war die Mehrauszahlung nicht absehbar, da die Höhe des Verkaufserlöses der Höhe nach noch nicht genau beziffert werden konnte. Die überplanmäßige Auszahlungsermächtigung ist zeitlich und sachlich unabweisbar, da die Mehrerträge nicht zweckgebunden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten übertragen werden können. Der Zweckbindungsvermerk im Haushalt 2019 ist auf 380.000 Euro Einzahlungen begrenzt.
Um die 60.000 Euro zweckgebunden für den Aufbau des Flächenpools sicherzustellen, ist eine überplanmäßige Auszahlung entsprechend § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG für Investitionstätigkeit bei der Investitionsnummer 6100.19.02 zulasten des Haushaltsjahres 2019 erforderlich. Die zweckgebundenen Einzahlungen wurden im Jahr 2019 zur Deckung realisiert.
Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen aus dem Verkauf des Wohnhauses bei der Position 21 „Veräußerung von Sachvermögen“ in Höhe von 60.000 Euro sichergestellt.
