Antrag an den Kreistag - 2005/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 20.01.2005 (Eingang: 21.01.2005);Durchführung einer Elternbefragung hinsichtlich der Akzeptanz eines Gymnasiums in Bleckede
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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14.02.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 14.02.2005:
Durchführung einer Elternbefragung der 1.
bis 3. Grundschulklassen in Bleckede, Barskamp, Dahlenburg und Neetze
hinsichtlich der Akzeptanz eines Gymnasiums mit den Klassen 5 bis 9 in
Bleckede:
Nachdrücklich wird im Landkreis Lüneburg
versucht, dem Wunsch nach einem gymnasialen Angebot in Bleckede zu entsprechen.
Dieses Gymnasium ist nach Aussage des Niedersächsischen Kultusministeriums
lediglich im Sekundarbereich I (Klassen 5-9) genehmigungsfähig. Das bedeutet,
dass die Schülerinnen und Schüler zum Besuch der Sekundarstufe II auf ein
anderes Gymnasium wechseln müssten.
Eine wesentliche Voraussetzung für die
Genehmigungsfähigkeit dieses Gymnasiums ist eine große Akzeptanz dieser neuen
Schule im vorgesehenen Schuleinzugsbereich Stadt Bleckede, Samtgemeinde
Dahlenburg und Gemeinde Neetze.
Würden Sie ihr Kind auf das neu angedachte
Gymnasium Bleckede schicken, wenn diese Schule eine attraktive und
zukunftsorientierte Profilierung hätte und ein leistungsstarkes Kollegium,
analog den bestehenden Gymnasien, zur Verfügung stände?
Das Ergebnis der Elternbefragung sollte den
Kreistagsabgeordneten vor dem übernächsten Schulausschuss vorliegen.
Sachverhalt
Begründung:
Voraussetzung für den Einstieg in die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans ist die Klärung der Akzeptanz eines Gymnasiums in
Bleckede bei der Elternschaft in Bleckede, Dahlenburg und Neetze.
Erst nach Ermittlung des Zustimmungsgrades dieser neuen Schule
kann über die grundsätzliche Frage der Gestaltung der Schullandschaft im Osten
des Landkreises weiter beraten und entschieden werden.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
