Berichtsvorlage - 2020/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme des Behindertenbeirates zur Arena Lüneburger Land
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Detlef Beyer
- Verantwortlich:
- Maul, Hans-Richard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Kenntnisnahme
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13.03.2020
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Geplant
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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16.04.2020
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Vorsitzende des Behindertenbeirats für Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat dem Landrat am 23.02.2020 eine Stellungnahme zur Arena Lüneburger Land als Anlage einer E-Mail übersandt. Diese Stellungnahme ist zeitgleich den Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenden Parteien zugegangen. Zur Information aller Kreistagsmitglieder ist sie dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der Vertreter des beauftragten Projektsteuerers, Herr Raab, hat bereits in der Sitzung des Kreistags
am 24.02.2020 kurz zu den vom Behindertenbeirat angeführten Kritikpunkten Stellung genommen.
Da seitens der Kreistagsabgeordneten, insbesondere der CDU-Fraktion, nähere Informationen gewünscht sind, berichten Projektleitung und Projektsteuerung in den Sitzungen des Ausschusses für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen am 13.03.2020 und ergänzend am 19.03.2020 über den Sachverhalt.
Zur Sitzung am 19.03.2020 ist der Vorsitzende des Behindertenbeirats, Herr Kohlstedt, eingeladen worden.
Gemäß § 12 Absatz 4 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) richten die
Landkreise und die kreisfreien Städte zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung der Zielsetzung
des Gesetzes jeweils einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium ein. Näheres wird durch Satzung
bestimmt.
Eine solche Satzung besteht für den Behindertenbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg nicht.
Vielmehr wurden hierzu am 09.04.2011 Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des
Behindertenbeirates für Hansestadt und Landkreis Lüneburg formuliert. Unklar ist jedoch, ob diese
Richtlinien von den Hauptverwaltungsbeamten unterzeichnet wurden und damit in Kraft getreten sind.
Der Behindertenbeirat hat nach § 2 dieser Richtlinien die Aufgabe, sich für die Mitwirkung der
behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft einzusetzen und damit der Isolierung
entgegenzuwirken.
In diesem Rahmen hat er insbesondere die Aufgabe, bei der Planung und Durchführung von
Maßnahmen, die behinderte Menschen betreffen oder betreffen können, mitzuwirken sowie Initiativen
zur Schaffung neuer behindertengerechter öffentlicher Einrichtungen bzw. zur Anpassung bestehender
öffentlicher Einrichtungen an die Bedürfnisse behinderter Menschen zu ergreifen.
Konkrete Vorgaben zur Art und zum Umfang der Beteiligung des Behindertenbeirates bei
Bauvorhaben der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg lassen sich aus diesen Richtlinien nicht
entnehmen. Dem Behindertenbeirat kommt auch keine Genehmigungs- oder Aufsichtsfunktion zu.
Gleichwohl hat aber der Landkreis Lüneburg selbstverständlich ein erhebliches Interesse daran, bei
seinen Vorhaben Belange von Behinderten angemessen zu berücksichtigen und sich hierzu
zielgerichtet von Vertretern des Behindertenbeirates beraten zu lassen.
Die Beteiligung ist hier zu Beginn der Planung leider unterblieben. Der Projektleitung wurde das jedoch erst mit der Eingabe des Behindertenbeirats an den Landrat am 19.08.2019 bekannt. Seitdem gibt es fortlaufend Kontakte zwischen dem Vorsitzenden des Behindertenbeirats, dem Projektleiter und dem Projektsteuerer. Eine Chronologie der Kontakte ist zur Information der Kreistagsabgeordneten als Anlage 3 beigefügt. Ziel der Projektleitung ist, die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen für eine Nutzung der Versammlungsstätte Arena Lüneburger Land soweit als möglich zu berücksichtigen. Darüber hinaus gehende Wünsche können bei dem erreichten Umsetzungsstand aber nicht mehr unbegrenzt realisiert werden.
Als nicht unproblematisch in der Kommunikation mit dem Vorsitzenden des Behindertenbeirats hat sich seine Erwartung, dass eine umfassend abgeschlossene Planung und Konzeption vorliegt, herauskristallisiert. Es gelingt dem Projektleiter und dem Vertreter des Projektsteuerers nicht immer, den Gesprächspartner davon zu überzeugen, dass in vielen Dingen nachgearbeitet werden muss und deshalb aussagekräftige Unterlagen erst zeitverzögert zur Verfügung gestellt werden können. Dieses lässt sich exemplarisch mit nicht korrekten Bezeichnungen von Räumen in den Grundrissen, einem Lageplan, der erst nach Klärung von Feuerwehrzufahrt und -aufstellflächen sowie Darstellung der erforderlichen Stellplätze etc. übersandt werden kann, dem Sicherheitskonzept, das unter Berücksichtigung vorgenannter Punkte noch zu ergänzen ist oder dem noch nicht abschließend bearbeiteten Verkehrskonzept benennen. Seitens des Projektteams ist der Eindruck entstanden, dass der Behindertenbeirat wohl davon ausgeht, dass in diesen Punkten Unterlagen vorhanden sind und nur „auf Zeit gespielt wird“.
Im Folgenden sind noch einmal einige grundsätzliche Eckpunkte zur Zielkonfiguration für die Nutzung
und zum Planungsstand dargestellt:
- Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 die Zielkonfiguration für die Arena Lüneburger Land (Vorlagen-Nr. 2017/183 und die Info Vorlagen-Nr.: 2017/170) mit der Priorität auf kommerzielle Veranstaltungen beschlossen. Seitens des Projektleiters wurde diese in der Kreistagssitzung am 13.05.2019 noch einmal beschrieben:
„Welche Nutzungsmöglichkeiten in welcher Ausprägung lässt das Bau- und Betriebskonzept zu?“
Nach den beschlossenen (z. B. Vorlage 2017/183) Vorgaben zu Planung und Ausführung sowie mit Blick auf den Betreibervertrag bauen wir eine Multifunktionale Sport- und Veranstaltungshalle für, so habe ich es verstanden, kommerzielle und nicht kommerzielle Events, wie Konzerte, Bälle, Tagungen, Messen, Flohmärkte, Feiern usw.. Hochklassige Ballsportligenspiele, Sportgalas, große Turniere u. ä. sind auch vorgesehen.
Eine Nutzung für Schul-, Hochschul- und Breitensport ist ebenfalls, aber nur mit größeren, aus Konzeption und Betriebsabläufen resultierenden Einschränkungen (Lage der Halle, eingeschränkte Terminplanung, fehlende Sportgeräte bzw. Lagermöglichkeiten, keine Trennvorhänge, Aufwand für Verlegen und Aufnehmen des Sportbodens, Konzeption und Zahl der Umkleiden usw.) möglich.
Insoweit ist meiner Kenntnis nach angedacht, in der Arena im wesentlichen Volleyball aller Facetten u. ä. zu konzentrieren und die gewonnenen Freiräume in unseren anderen Sporthallen für andere Sportarten vorzusehen.“
Die entsprechende Planung wird nach der Entscheidung des Kreistags vom 31.08.2019 weiterhin umgesetzt.
- Die Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung, die sich auf die Barrierefreiheit beziehen und sich direkt aus der Bauordnung (NBauO) und Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) ableiten, sind in der Planung berücksichtigt und werden umgesetzt.
- Der DIN 18040-1, die in Niedersachsen in Teilen als Technische Baubestimmung eingeführt ist (siehe Anlage 7.3/1 zur DIN), wird nachgegangen. Dabei wird die Änderung der NBauO in 2019 zu berücksichtigen sein. Nach § 49 Absatz 2 der NBauO müssen insbesondere Versammlungsstätten „in einem dem Bedarf entsprechenden Umfang“ barrierefrei sein. Durch die Anknüpfung des Umfangs der Barrierefreiheit an den Bedarf will der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit eröffnen, den Umfang der Barrierefreiheit - insbesondere in Versammlungsstätten - unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu bestimmen.
So gehören z.B. der Behindertensport selbst oder die öffentliche Zugänglichkeit des Bürotrakts bislang nicht zum definierten Anforderungsprofil der Halle.
- Das beauftragte Architekturbüro ist über die Kritik an der Planung informiert worden. Es hat bereits im Vorwege Vorschläge für die Schaffung eines Zugangs von Foyer zum Fahrstuhl und zur Änderung der Türsituationen an den WC-Anlagen für Menschen mit Behinderung unterbreitet sowie die Bewegungsflächen vor dem Fahrstuhl noch einmal auf ausreichende Größe überprüft. Leitsysteme für Sehbehinderte werden noch geprüft und Akustische Maßnahmen für Hörgeschädigte sind bereits vorgesehen.
Vorstehende Aspekte sind in die Stellungnahme der Verwaltung zu den Kritikpunkten des Behindertenbeirats eingeflossen. Die Kritikpunkte des Behindertenbeirats und die projektseitigen Antworten sind in der Anlage 2 zusammengestellt. Diese ist der Struktur der Eingabe entsprechend gegliedert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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716,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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406,5 kB
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