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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2005/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 23 (5) der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport die bzw. den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44 NLO.

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Sachverhalt

Sachlage:

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung vom 17.12.2004 die Fachausschüsse neu gebildet hat, wählt der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport  in seiner ersten Sitzung nach Neubildung die bzw. den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.

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Beschlüsse

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15.02.2005 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport - ungeändert beschlossen

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