Antrag an den Kreistag - 2020/111
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2020 inkl. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und die Unabhängigen vom 07.05.2020; Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen im Landkreis Lüneburg in der Corona-Krise
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Lisa Krambeer
- Verantwortlich:
- CDU, FDP, Die Unabhängigen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Bereit
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag des Antragstellers:
Die Verwaltung möge evaluieren, inwieweit die jetzt aufgelegten Förderprogramme von Bund
und Land in unserem Landkreis angenommen werden. Insbesondere wird die Verwaltung
beauftragt, eine Einschätzung einzuholen (z.B. Wirtschaftsfördergesellschaft, NBank), ob die
wichtigen Strukturen unserer heimischen Wirtschaft mit den jetzt aufgelegten Instrumenten
durch die Corona-Krise zu retten sind oder ob es ggfs. erforderlich sein könnte, dass Bund und
Land die Förderungen ergänzen oder ggfs. mit ergänzenden Unterstützungsleistungen von
kommunaler Seite das Wegbrechen von unternehmerischen Strukturen verhindert oder
zumindest minimiert werden muss.
Aktualisierter Beschlussvorschlag der Antragsteller vom 07.05.2020:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig eine Einschätzung bei den entsprechenden Akteuren (IHK, W.LG, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, DEHOGA etc.) einzuholen, ob Landes- und Bundesprogramme erfolgreich wirken bzw. zusätzliche Hilfen durch Bund und Land erforderlich sind, um Strukturen zu erhalten. Dazu ist ein fester Ansprechpartner im Kreishaus für die Institutionen zu benennen, um frühzeitig über Förderungslücken, akute Notlagen und strukturelle Probleme informiert zu sein.
2. Ebenso ist im sozialen Bereich (im Hinblick auf Regelungslücken im Sozialdienstleiter-Einsatzgesetz), im kulturellen Sektor sowie im Bereich des Sports (Kreissportbund) zu verfahren.
3. Dem Kreisausschuss ist regelmäßig zu berichten. Eine direkte Finanzhilfe des Landkreises außerhalb der „Corona Soforthilfe Kultur und Sport“ ist dabei grundsätzlich nicht vorgesehen.
4. Um die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden im Landkreis zu erhalten und sie in die Lage zu versetzen, notfalls vor Ort zu unterstützen, ist über einen Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause eine spürbare Senkung der Kreisumlage zu beschließen.
5. Dazu wird die Verwaltung gebeten, bis zum AFP im Juni diesen Jahres neben einer aktualisierten Hochrechnung der Haushaltszahlen für 2020 Einsparungsvorschläge sowohl für den Ergebnishaushalt wie für die bisher geplanten Investitionen vorzulegen.
Sachverhalt
Sachlage des Antragstellers:
Mit den Förderrichtlinien „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
und „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ sind jetzt zwei Förderrichtlinien in Kraft, die
in diesem Unternehmensbereich die sich aus der Corona-Krise abzeichnenden Probleme der
Unternehmen abfedern sollen. Darüber hinaus gibt es umfängliche Kreditprogramme,
insbesondere auch für darüberhinausgehende Betriebsgrößen. Auch die umfängliche
Möglichkeit für Betriebe, Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen, verfolgt das gleiche Ziel,
Insolvenzen und Entlassungen zu vermeiden und den Bestand von Unternehmen zu sichern.
Voraussetzung für eine Förderung aus den o.g. Richtlinien ist, dass Antragsteller durch die
Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind bzw. ein Nachweis
darüber, dass Liquiditätsengpässe durch diese entstanden sind. Antragsfrist ist für beide
Richtlinien der 31. Mai 2020 bei der NBank. Die Auszahlungen sollen unverzüglich, jedoch
spätestens bis 31.07.2020 erfolgen.
Die erste Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige" setzt
die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige
und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Eine Inanspruchnahme persönlicher
oder betrieblicher Rücklagen ist nicht notwendig. Die Fördersumme bzw. einmalige
Soforthilfe ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
- bis zu 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
- bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen
und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. Antragsberechtigte: Kleine Unternehmen
(einschl. Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) und Angehörige der freien
Berufe mit 11 bis 49 Beschäftigten.
Fördersumme bzw. einmalige Soforthilfe abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und
beträgt für drei Monate:
- bis zu 20.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten
- bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 31 bis 49 Beschäftigten
Es ist heute nicht absehbar, ob diese Förderrichtlinien bei einem längeren Andauern der
Pandemie ausreichen werden, um Arbeitsplätze und Unternehmen zu erhalten. Es ist
außerdem zu überprüfen, ob die Förderrichtlinien die gehoffte Wirkung auf alle Bereiche des
Wirtschaftslebens entfalten. Ebenso wenig ist vorhersehbar, ob Bund und Land bei einem
längeren Anhalten der Krisensituation die Programme erneut auflegen, verlängern oder
anders dotieren. Daher hält es die CDU-Kreistagsfraktion für dringend geboten, die
Inanspruchnahme der Förderprogramme in unserem Landkreis und deren Wirkung zu
evaluieren. Es darf nicht dazu kommen, dass die Förderprogramme zu kurz greifen und
letztlich unternehmerische Strukturen in großem Umfang Schaden nehmen und dadurch
Arbeitsplätze gefährdet werden. Dann muss auf Bundes-, Landes- und ggfs. auch auf
kommunaler Ebene auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Evaluation der jetzt
verabschiedeten Fördermaßnahmen gegengesteuert werden.
Aktualisierte Sachlage vom 07.05.2020:
Die Corona - Krise stellt den Landkreis Lüneburg, die Wirtschaft, Institutionen und Einrichtungen im Landkreis sowie insbesondere die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Obwohl die unterschiedlichen Hilfsprogramme von Bund und Land immer wieder ergänzt und den sich ständig wechselnden Bedarfen angepasst werden, ist eine stetige Information "von unten nach oben" unverzichtbar, um rechtzeitig weitere Anpassungen einfordern zu können und auf neue Situationen flexibel reagieren zu können.
Ein über die bereits beschlossene Soforthilfe hinausgehendes direktes finanzielles Engagement des Landkreises lehnen wir ab. Sollte eine zusätzliche Unterstützung "vor Ort" tatsächlich im Ausnahmefall nötig sein, können das die Städte und Gemeinden wesentlich besser bewerten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch zielgerichteter umsetzen.
Dafür wird es aber erforderlich sein, die Städte und Gemeinden umgehend in ihrer Leistungsfähigkeit zu stärken. Im Gegensatz zum Landkreis, der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise erst im kommenden Jahr spüren wird, haben die Städte und Gemeinden schon jetzt mit massiven Einnahmeausfällen (Gewerbesteuer, Krippengebühren) zu kämpfen. Auch bei der Überwindung der Krise wird es wesentlich darauf ankommen, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, die Wirtschaft vor Ort wieder in Gang zu bringen und damit für wieder steigende Steuereinnahmen zu sorgen. Aus unserer Sicht ist es wenig sinnvoll, mit eigenen, breit gestreuten Zuschussprogrammen den Akteuren vor Ort Konkurrenz zu machen, anstatt sie gezielt zu unterstützen.
Aufgabe des Landkreises ist es in erster Linie, dafür Sorge zu tragen, dass seine Städte und Gemeinden auch in der Krise handlungsfähig bleiben.
Um die entsprechenden Mittel bereitzustellen, sind alle Projekte und Ausgabepositionen nochmals auf den Prüfstand zu stellen und Prioritäten kritisch zu hinterfragen. Ein "weiter so" darf es angesichts der erheblichen Verwerfungen durch Corona nicht geben. Ggf. sind Vorhaben im investiven Bereich zeitlich zu strecken bzw. auf die Zeit nach Überwindung der wirtschaftlichen Krise zu verschieben. Auch im Ergebnishaushalt ist ein "Sparhaushalt" das Gebot der Stunde. Dabei sind außer finanziellen Aspekten selbstverständlich auch soziale, kulturelle sowie Klimaschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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