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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landkreis Lüneburg gründet die „Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH“ gemäß dem anliegenden Gesellschaftsvertrag der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH, u. a. zur Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften, übernimmt alle Geschäftsanteile und setzt die Geschäftsführung ein.
  2. Der Landkreis Lüneburg schließt mit der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH den anliegenden Gesellschaftsvertrag der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG zu deren Gründung und beteiligt sich als Kommanditist an dieser Gesellschaft.
  3. Die Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH beteiligt sich als Komplementärin in der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG gemäß dem anliegenden Gesellschaftsvertrag.
  4. Diese Beschlüsse ersetzen den unter Ziffer 3 gefassten Beschluss des Kreistages vom 09.03.2020 (Vorlage 2020/025).

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 09.03.2020 (Vorlage 2020/025) zum neuen Betreibermodell für die Arena Lüneburger Land erfolgte die nach § 152 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz erforderliche Anzeige der beschlossenen Gesellschaftsgründungen an die Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium. Von dort ist die positive Stellungnahme zu der Anzeige für Mitte Mai angekündigt.

Diese wird die Auflage enthalten, die Beschlüsse in einer anderen Form zu fassen. Die bisher in einen Beschluss gefasste Gründung der Betriebsgesellschaft inklusive der damit untrennbar verbundenen Gründung der Verwaltungsgesellschaft als Teil der Betriebsgesellschaft soll nach Auffassung der Kommunalaufsicht zur Klarstellung detaillierter gefasst werden. Daher werden die bereits gefassten Beschlüsse zur Gesellschaftsgründung formal in drei einzelne Beschlüsse aufgegliedert und erneut zur Beschlussfassung gestellt. Damit soll den Anforderungen der Kommunalaufsicht Genüge getan werden. Inhaltlich ändert sich nichts.

Weiterhin wird eine Auflage der Kommunalaufsicht umgesetzt, zur Klarstellung zwei Regelungen in den Gesellschaftsvertrag der Verwaltungs GmbH aufzunehmen, die bisher nur im Gesellschaftsvertrag der Betriebsgesellschaft enthalten sind. § 7 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrags der Betriebsgesellschaft ist jetzt auch in § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Verwaltungsgesellschaft aufgenommen, § 19 des Gesellschaftsvertrags der Betriebsgesellschaft findet sich nun auch in § 9 des Gesellschaftsvertrags der Verwaltungsgesellschaft. Auch hierdurch ändert sich inhaltlich nichts.

 

Aktualisierte Sachlage vom 13.05.2020:

Zur Übertragung des Arenagrundstücks auf die neue Gesellschaft erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Beschlussvorlage. Daher entfällt die vormalige Ziffer 4 in der vorliegenden Beschlussvorlage.

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Anlagen

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18.05.2020 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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