Antrag an den Kreistag - 2020/162
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 17.05.2020 zum Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2020 inkl. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, FDP und die Unabhängigen vom 07.05.2020; Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen im Landkreis Lüneburg in der Corona-Krise
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Merle Ehrhardt
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.05.2020
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Beschlussvorschlag
Daher fordert der Kreistag die Kreisverwaltung auf:
1. Zeitnah zu einem Kreistag als Finanzausschuss einzuladen.
Für diesen Kreistag hat die Verwaltung
a) eine qualifizierte Prognose über die zu erwartende Einnahmeentwicklung der
Kommunen in 2020, gesamt und auf die einzelne Kommune herunter gebrochen,
vorzulegen.
b) eine qualifizierte Prognose über die zu erwartende Einnahmeentwicklung des
Landkreises und der Kommunen in 2021, gesamt und auf die einzelne Kommune
herunter gebrochen, vorzulegen.
c) eine qualifizierte Prognose über die zu erwartende Leistungsfähigkeit der einzelnen
Kommunen in 2020 und 2021 vorzulegen.
d) Eine qualifizierte Prognose über die zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen für
kreiseigene Gesellschaften und Beteiligungen in 2020 und 2021, sowie von
Vertragspartnern (z.B. Schülertransport, ÖPNV – KVG etc.) vorzulegen.
2. Zeitnah einen Vorschlag für ein Kosteneinsparprogramm 2020 zu erarbeiten
a) das alle sinnvoll vermeidbaren Ausgaben im aktuellen Ergebnishaushalt erfasst. Die
Handlungsfähigkeit des Landkreises soll dabei erhalten bleiben und der Landkreis
soll den Zuwendungsempfängern ein verlässlicher Partner bleiben.
b) das alle sinnvoll verschiebbaren Projekte im aktuellen Investitionshaushalt dargestellt
werden.
3. Im Nachtragshaushalt ist zu berücksichtigen
a) die Kreisumlage wird mindestens um 1,5 Punkte rückwirkend für 2020 gesenkt. Wenn
das Prognoseergebnis zur Leistungsfähigkeit der Kommunen zeigt, dass die Senkung
um 1,5 Punkte nicht ausreicht, wird die Kreisumlage um maximal 2,0 Punkte gesenkt.
b) die eingereichten Anträge für den kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2020
werden zwingend berücksichtigt, sofern sie der Erhaltung der aktuellen Infrastruktur
dienen. Die Auszahlung hat auf Anforderung der Kommunen umgehend nach der
Genehmigung des Nachtragshaushaltes zu erfolgen.
Sachverhalt
Der Kreistag muss sich zeitnah ein Bild über die finanzielle Gesamtsituation im Landkreis
bilden.
Oberste Priorität hat die Erhaltung der Handlungsfähigkeit von Landkreis und Kommunen. An
zweiter Stelle steht die Erhaltung von dem Gemeinwohl der Allgemeinheit dienenden
Strukturen.
Die strukturschwachen Mitgliedsgemeinden, die meist auch eine geringe Leistungsfähigkeit
haben, brauchen dringend, der Situation angepasste, Unterstützung, um vor Ort Hilfe leisten zu
können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194 kB
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