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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Mit dem Radverkehrskonzept hat der Landkreis Lüneburg eine Grundlage für seine Radverkehrsstrategie der nächsten Jahre. Soweit der Landkreis Lüneburg als Straßenbaulastträger selbst die Umsetzungsschritte in die Hand nehmen kann, wird er dies mit seinem Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung (SBU) in Angriff nehmen. Die finanziellen Mittel werden in den Wirtschaftsplan eingestellt werden. Zuständiges Gremium für die operative Umsetzung ist der Betriebsausschuss.

 

Allerdings hat der Landkreis auch ein Interesse daran, dass die Kommunen auf diesem Gebiet aktiv werden bzw. ihre Aktivitäten fortführen. Mit der beigefügten Förderrichtlinie Radverkehr schafft der Landkreis einen Anreiz, kommunale Vorhaben auf der Basis des Radverkehrskonzeptes aufzugreifen. Die Zuständigkeit liegt hier bei den kommunalen Straßenbaulastträgern. Ihnen werden Mittel auf Antrag zur Verfügung gestellt, die den Eigenanteil auf ein erträgliches Maß reduzieren sollen.

 

Von verschiedenen Stellen werden Fördermöglichkeiten angeboten. Die Fördermittel des Landkreises können mit anderen Fördermitteln kumuliert werden. Dies ist sogar erwünscht, um den Einsatz kommunaler Mittel zu reduzieren. Der Landkreis Lüneburg beabsichtigt, die Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln zu beraten.

 

Die Förderung bezieht sich auf klassische Radwegeinfrastruktur. Einbezogen sind jedoch auch Radverkehrsanlagen z.B. an Mobilitätsstationen oder an entsprechend ausgestalteten Haltestellen.

 

Auch sogenannte „weiche“ Maßnahmen sollen gefördert werden. Das sind Maßnahmen, die zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs beitragen, ohne Baumaßnahmen zu sein.

 

Die Förderung soll regelmäßig bei 50 % des kommunalen Eigenanteils liegen, wobei die Beantragung weiterer Mittel ausdrücklich begrüßt wird. Bei Vorhaben, denen im Radverkehrskonzept eine höhere Priorität beigemessen wurde, steigt der Satz auf 75 %.

 

Diese Sätze gelten jedoch nur, wenn überwiegend weitere Fördermittel von anderen Zuwendungsgebern gewährt werden und der kommunale Eigenanteil entsprechend klein ist. Sollten keine oder nur geringe Drittmittel zur Verfügung stehen, ist eine Obergrenze von 25% oder 35% bei Maßnahmen von hoher Priorität der förderfähigen Gesamtkosten vorgesehen.

 

Die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden im jeweiligen Haushalt des Landkreises Lüneburg festgelegt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.02.2020 - Ausschuss für Mobilität

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15.06.2020 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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