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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt der KVG die angesetzten Mehrkosten für das ASM für den Zeitraum September 2018 bis Dezember 2019 in Höhe von rund 270 000 € auszuzahlen.
  2. Zur Kostenbeteiligung verhandelt die Verwaltung mit der Hansestadt Lüneburg und Gemeinden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die als Anlage beigefügte Zusatzvereinbarung mit den erhöhten Kostensätzen mit der KVG Lüneburg abzuschließen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Bedienung des Anruf-Sammel-Mobils (ASM) im Landkreis Lüneburg wurde mit der Firma Kraftverkehr GmbH (KVG) ein Vertrag abgeschlossen. Zur Ausführung der Leistungen wurde von der KVG zunächst Firma Taxi Röhlig als Subunternehmer beauftragt.

Taxi Röhlig hat zum 30. September 2018 diese Beauftragung gekündigt. Damit keine Unterbrechungen oder negativen Änderungen für die Fahrgastkunden erfolgen, war dem Landkreis Lüneburg ein nahtloser Übergang des ASM ein wichtiges Anliegen.

 

Die in Lüneburg ansässigen Taxiunternehmen hatten nach einer von der KVG durchgeführten Abfrage, abgesehen von Hansetaxi, kein Interesse an der Übernahme des ASM gezeigt. Auch Taxi Röhlig war nicht bereit den Kündigungszeitraum zu verschieben. Das Angebot von Hansetaxi erschien zu diesem Zeitpunkt nicht wirtschaftlich.

 

Da die Kostenabschätzung der KVG für den Betrieb des ASM in Eigenregie zwar deutlich über den bisherigen Konditionen von Taxi Röhlig lag, aber unterhalb des Angebotes von Hansetaxi, hat der Landkreis der Fortführung des ASM direkt durch die KVG zugestimmt. Hierfür sprach außerdem, dass die KVG aufgrund der Inbetriebnahme des Rufbusses eine Infrastruktur von Kleinbussen aufbauen musste.

 

Durch die Kleinbusse der KVG fährt das ASM seither barrierefrei und es können auch größere Gepäckstücke sowie Fahrräder mitgenommen werden. Eine Unterbrechung hat es nicht gegeben. Allerdings sind dadurch die Kosten für das unveränderte Angebot gestiegen.

 

Hierzu gab es die ersten Gespräche im März letzten Jahres, wo die KVG den Landkreis darüber informiert hat, dass die Ausgleichszahlungen vom Landkreis nicht auskömmlich sind. Ursache für die über den Erwartungen liegenden Kosten ist nach Angaben der KVG vor allem eine auf Sicherheit bedachte Betriebsplanung gewesen, um auch bei geänderter / höherer Nachfrage alle ASM-Fahrgäste zuverlässig befördern zu können. Auf Basis der Fahrgastnachfrage in der ersten Jahreshälfte 2019 hat die KVG dann erstmals ihren betrieblichen Aufwand ab Juli 2019 reduziert. Hier wurden vor allem unter der Woche zwei Fahrzeuge eingespart (Montag bis Donnerstag vorher 7 Fahrzeuge, dann 5 Fahrzeuge). Ab Dezember 2019 wurden weitere Fahrten durch die Ausweitung des Verkehrsangebotes durch den Nahverkehrsplan eingespart. Die KVG ist nun insgesamt günstiger als das Angebot der Firma Hansetaxi. Taxi Röhlig konnte das ASM für etwa 120.000 € jährlich anbieten. Grund der Kündigung durch Taxi Röhlig war in erster Linie jedoch die nicht auskömmliche Vergütung. Ein Kostenvergleich mit ähnlichen Angeboten in anderen Landkreisen hat gezeigt, dass die Verrechnungssätze der Firma Taxi Röhlig weit unter dem Marktdurchschnitt lagen. Deswegen konnte Taxi Röhlig die Leistung nicht weiter erbringen. Die Mehrbelastung liegt nun bei rund 110.000 € pro Jahr.

 

Für die Zeiträume von September 2018 bis Juni 2019 sowie Juli bis Dezember 2019 liegt die Mehrbelastung für den Landkreis laut KVG allerdings deutlich höher, ausstehend sind für diesen Zeitraum noch insgesamt rund 276.000 €. Die KVG hat die Kosten anhand von Einsatzplänen, durchgeführten Fahrten sowie Auszüge des geltenden Tarifvertrages für die Entlohnung von Fahrern und Disposition nachgewiesen.

Nach stichprobenartiger Prüfung sind die Kosten plausibel (zzgl. Gewinn und Overheadkosten).

Nach dem Vertrag über die Gewährung eines Zuschusses zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs in Lüneburg zum Betrieb eines ASM im Landkreis Lüneburg mit der KVG (Originalvertrag von 1997) sind gemäß § 4 Nr. 1 die nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten durch einen nicht steuerbaren Zuschuss vom Landkreis auszugleichen. Im Nachtrag Nr. 5 zu diesem Vertrag sind Grundbeträge für Fahrten und Besetzkilometer definiert, die sich aufgrund nachgewiesener Fahrleistung und den daraus resultierenden Kosten ergeben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die von der KVG angesetzten Mehrkosten auszuzahlen und einen Nachtrag zu den neuen Kostensätzen der KVG mit dieser abzuschließen.

 

Die Hansestadt Lüneburg sowie die Gemeinden Adendorf, Bardowick, Barendorf, Deutsch-Evern, Radbruch, Reinstorf, Reppenstedt und Vögelsen haben sich in der Vergangenheit an den Gesamtkosten des ASM, anteilmäßig der Fahrten in die jeweilige Gemeinde beteiligt. Diese Regelung sollte bestehen bleiben und wird in der Vereinbarung aufgegriffen.

Bezüglich der anteiligen Übernahme der in der Vergangenheit entstandenen Mehrkosten, wird die Verwaltung mit der Hansestadt und Gemeinden Verhandlungen führen.

 

Vorausschauend ist eine Ausschreibung geplant

 

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Anlagen

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10.06.2020 - Ausschuss für Mobilität

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